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Gerhard, am 13.6. 2026 um 20:37:34 Uhr
Empfängnisverhütung

MUSS Frauen dann ermöglicht werden,wenn der Fötus
geschädigt ist,wenn die Frau zu krank ist,um das
Kind bekommen zu können und wenn die Dame
vergewaltigt wurde. Der Abbruch muss straffrei
erfolgen und die Frau darf daran nicht gehindert
werden. In Irland gibt es,seit eine Frau an
Blutvergiftung starb, eine Fristenlösung.
Die erst 10jährige Carmen in Recife/Brasilien
wäre ohne einen Abbruch GESTORBEN.
Und in Polen starben in einem Jahr(2021) 170(!)Frauen,
denen ein Abbruch verweigert wurde.


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