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GlooM 2oo1 schrieb am 20.5. 2001 um 13:16:04 Uhr über

ALF

A.L.F. - Animal Liberation Front


Die Tierbefreiungsfront (T.B.F.) bzw. Animal Liberation Front (A.L.F.) sind Menschen auf der ganzen Welt, die unter eben diesem Namen gegen Tierausbeutung und Tiermord mit Direkten Aktionen vorgehen. JedeR, der/die sich gegen Tierausbeutung mit Direkten Aktionen zur Wehr setzt und sich an den Grundsatz hält, keine Menschen oder Tiere bei den Aktionen zu verletzen, ist ein Teil der A.L.F.

Daraus ergibt sich, dass die A.L.F. keine einheitlich organisierte Gruppe ist - es gibt kein Büro der A.L.F. Sehr wohl aber gibt es weltweit A.L.F. Pressebüros und Unterstützungsgruppen, die nach illegalen Direkten Aktionen die Öffentlichkeitsarbeit für die autonomen TierbefreiereInnen übernehmen, A.L.F.-Gefange unterstützen usw.

Bei der Tierbefreiungsfront kann mensch grundsätzlich zwei Taktiken unterscheiden. Einerseits die klassischen Tierbefreiungen, die vorallem am Anfang der Geschichte der A.L.F. im Vordergrund standen und bei denen AktivistInnen Tiere eben unmittelbar aus ihren Gefängnissen - Pelztierfarmen, Tierversuchslabors, Hühnerbatterien u.a. - befreien. Tierbefreiungen dieser Art gibt es weltweit ca. 30-40 Mal pro Jahr. Mitunter werden bei solchen Aktionen tausende Tiere in die Freiheit entlassen - alleine in Nordamerika wurden seit beginn der Tierbefreiungen dort in den 80er Jahren weit mehr als hunderttausend Pelztiere befreit. Auch in Österreich gab es immerhin drei solcher Pelztierbefreiungen, die auch dazu beigetragen haben, dass es hier und heute keine Pelztierfarmen mehr gibt.

Die Ziele dieser Art der Direkten Aktion liegen daher auch ganz klar auf der Hand: Erstens werden Tiere - einzelne Individuuen - auf unmittelbare Weise vor ihrer Ermordung und vor einem Leben unter fast unvorstellbar grausamen Bedingungen bewahrt. Zweitens wird den TäterInnen auf diese Weise ein oft nicht unerheblicher finanzieller Schaden zugefügt, der sie im Extremfall - und das ist in der Vergangenheit schon oft genug geschehen - auch in den Bankrott treiben kann.

Die zweite Taktik der A.L.F. sind Anschläge auf das Sacheigentum der TiermörderInnen. Von eingeschlagenen Fensterscheiben und aufgestochene Reifen, bis zu Brand- oder Buttersäureanschlägen auf Fleischtransporter, Pelzgeschäfte oder Schlachthöfe gehört alles in diese Kategorie. Ziel hierbei ist es ganz klar der Tiermord-Industrie so hohe finanzielle Verluste zu bereiten als nur Möglich. Nicht zuletzt wegen vergleichbarer Aktionen sind auch z.B. in Wien schon einige Pelzgeschäfte in den vergangenen Jahren eingegangen.

Da diese Taktik gegenüber ersterer mit wesentlich geringerem Aufwand durchzuführen ist - schließlich muss mensch sich nicht um die Unterbringung und ärztliche Versorgung der befreiten Tiere kümmern - und die Tiere nach solchen Befreiungen oftmals schlicht durch andere seitens der Pelztierfarmen und Labors ersetzt wurden, sind Anschläge auf Sachen die heute wohl weitverbreiteste Art der Direkten Aktionen unter autonomen TierbefreierInnen.

Nocheinmal betont werden sollte an dieser Stelle aber, dass die A.L.F. keine Gewalt anwendet oder propagiert. Bei A.L.F. Aktionen dürfen keine Menschen oder Tiere verletzt werden. Direkte Aktionen bei denen dies trotzdem passiert, sind nicht mit den Grundsätzen der Tierbefreiungsfront vereinbar und werden von dieser auch nicht als A.L.F. Aktion anerkannt.

Zum Unterschied von anderen Formen der Direkten Aktion, wie z.B. Jagd- oder Angelsabotagen, sind A.L.F. Aktionen in allen Ländern dieser Welt illegal, da dabei nahezu immer um »Eigentumsdelikte« - Tiere sind nun mal nach den Vorstellungen unseres bürgerlichen Rechtsstaates nichts anderes als das private »Eigentum« von Menschen - also der Form von Delikten, die in unserer kapitalistischen, also auf Eigentum beruhenden, Gesellschaft zu den meist sanktionierten, gehören. In vielen Ländern fallen sie deshalb, wie in der USA oder bald auch in Österreich, unter spezielle Anti-Terrorismusgesetze. Andere Formen der Direkten Aktion wie schon erwähnte Sabotagen sind andererseits lediglich Formen des zivilen Ungehorsams, bei denen keinerlei Eigentumsverletzungen auftreten. Diese Formen des Ungehorsams stellen meist lediglich kleinere Verwaltungsübertreungen dar, sind mit A.L.F.-Aktionen also nicht vergleichbar.


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