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Üttieje schrieb am 28.5. 2003 um 23:43:59 Uhr über

Asyl

Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Jugoslawien
Staatsoberhaupt: Vojislav Koštunica
Regierungschef: Dragica Pesiv (löste im Juli Zoran Ziziv
ab)
Hauptstadt: Belgrad
Bevölkerung: 10,5 Millionen
Amtssprache: Serbisch
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
Ratifikation / Unterzeichnung von völkerrechtlichen
und Menschenrechtsabkommen in 2001: Erstes und
Zweites Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte; Zusatzprotokoll zur
UN-Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von
Kindern an bewaffneten Konflikten; Römisches Statut
des Internationalen Strafgerichtshofs




Sowohl die jugoslawische Bundesregierung als auch die serbische Regierung ergriffen während
des Berichtsjahres Maßnahmen, um Lösungen für noch offene Menschenrechtsprobleme zu
finden; allerdings wurden bei der Reformierung von Militär, Polizei und Justiz nur geringe
Fortschritte erzielt. Mit Ausnahme der Auslieferung des ehemaligen Präsidenten Slobodan
Miloševiv an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
(Jugoslawien-Tribunal) unterließen es die Behörden weitgehend, gegen die Straffreiheit für
mutmaßliche Kriegsverbrechen in Bosnien-Herzegowina, Kroatien und dem Kosovo vorzugehen.
Ein Amnestiegesetz gewährte Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen und
Deserteuren der jugoslawischen Armee Schutz vor Strafverfolgung und führte zur Freilassung
von rund 200 ethnischen Albanern aus Gefängnissen in Serbien. Die für Fälle von
»Verschwindenlassen« und Entführungen im Kosovo Verantwortlichen genossen nach wie vor
Straffreiheit. Schätzungsweise 230 000 Serben und Roma, die aus dem Kosovo vertrieben
worden waren, verblieben in der Bundesrepublik Jugoslawien, ebenso wie 390 000 Flüchtlinge
aus Bosnien-Herzegowina und Kroatien. Im Kosovo kam es weiterhin zu ethnisch motivierten
Angriffen auf Minderheiten und politisch motivierten Übergriffen gegen gemäßigte Politiker -
insbesondere im Vorfeld der Wahlen vom November, als Spannungen zwischen serbischen und
albanischen Gemeinden den Hintergrund für Menschenrechtsverstöße bildeten. Die
UN-Übergangsverwaltung im Kosovo (UNMIK) und die von der NATO befehligten
KFOR-Friedenstruppen boten keinen ausreichenden Schutz, um die Menschenrechte
insbesondere von Häftlingen vollständig zu gewährleisten.

Hintergrundinformationen

Nach der Wahl von Vojislav Koštunica zum Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien im
Oktober 2000 und der Bildung einer neuen serbischen Regierung unter Zoran Djindjiv im Januar
2001 hielten politische Instabilität, Korruptionsvorwürfe und die potenzielle Spaltung des
Landes ausländische Investoren von einem Engagement ab. Ebenso wurde die Behebung
offener Menschenrechtsprobleme behindert.

In Montenegro erklärte Präsident Dukanoviv im Oktober, dass zu Beginn des Jahres 2002 ein
Referendum zur Frage der Unabhängigkeit Montenegros stattfinden würde. Verstärkte
Forderungen nach Autonomie in der Provinz Vojvodina führten im November zum Entwurf einer
neuen Verfassung.

In Südserbien kam es weiterhin zu Zusammenstößen zwischen den serbischen
Sicherheitskräften und einer bewaffneten ethnisch-albanischen Gruppe, der Befreiungsarmee
von Preševo, Medvedje und Bujanovac (UÇPMB), bis schließlich im Mai die Behörden der
Bundesrepublik Jugoslawien und Serbien, die NATO und Vertreter der ethnischen Albaner ein
Abkommen erzielten. Auf der Grundlage dieses Abkommens kehrten die jugoslawische Armee
und die serbische Polizei in die an den Kosovo angrenzenden Gebiete zurück; die UÇPMB löste
sich auf und wurde im Rahmen einer Amnestie unter Vermittlung der KFOR entwaffnet. Eine
politische Lösung der Probleme wurde jedoch nur teilweise erreicht, und ethnische Albaner
erhoben weiterhin Vorwürfe über Misshandlungen durch die serbische Polizei.

Die UNMIK veröffentlichte im Mai einen verfassungsrechtlichen Rahmen für die provisorische
Selbstverwaltung des Kosovo. Darin war eine Regionalversammlung mit Zuständigkeit für innere
Angelegenheiten und garantierter Vertretung ethnischer Minderheiten vorgesehen. Dem
Sondervertreter des UN-Generalsekretärs im Kosovo blieb die Entscheidungsgewalt in wichtigen
politischen Bereichen wie Haushaltspolitik, Polizeiaufgaben, Justizwesen, Außenbeziehungen
und - zusammen mit der KFOR - Gewährleistung der Sicherheit im Lande und an den Grenzen
vorbehalten. Bei den Wahlen zu der Regionalversammlung im November trug die Demokratische
Liga den Sieg davon. Etwa 43 Prozent der wahlberechtigten Serben gaben ihre Stimme ab,
nachdem sie durch die Unterzeichnung eines gemeinsamen Dokuments der UNMIK und der
Bundesrepublik Jugoslawien am 5. November zu diesem Schritt ermutigt worden waren. In
diesem Dokument wurde die Wahrung ihrer Sicherheit und ihrer Menschenrechte angestrebt.

Serbien und Montenegro

Rechtsstaatlichkeit und Rechtsprechung

Bei der Reformierung der Polizei des Bundes sowie der serbischen Polizei zeichneten sich in
geringem Umfang Fortschritte ab; umfassende Maßnahmen wie etwa Schulungen in
Menschenrechtsfragen wurden jedoch nicht umgesetzt. Im November einigte man sich auf ein
neues Verfahren zur Ernennung von Richtern und Staatsanwälten. Die Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) empfahl in einem Bericht über das
Gefängniswesen, Beschwerdeverfahren, Kontrollmechanismen und Schulungen der
Justizvollzugsbeamten in Menschenrechtsfragen einzuführen.

In Montenegro verhängte das Obere Gericht von Podgorica im Oktober zwei Todesurteile wegen
Mordes. Im November schaffte Serbien die Todesstrafe ab, und die Regierung in Montenegro
kündigte ihre Absicht an, diesem Schritt folgen zu wollen.

Im Mai kam der UN-Ausschuss gegen Folter zu dem Schluss, dass die Bundesrepublik
Jugoslawien ihren Verpflichtungen aus dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe nicht nachgekommen sei,
da sie den Tod von Milan Ristiv nicht zügig und umfassend untersucht habe. Milan Ristiv war
Berichten zufolge im Februar 1995 infolge von Misshandlungen durch die Polizei ums Leben
gekommen.

Die Gerichte gaben fünf der 66 eingereichten Schadensersatzklagen gegen die serbische Polizei
statt, in denen dieser Schikanen, rechtswidrige Inhaftierungen und die Misshandlung von
Mitgliedern der Oppositionsgruppe Otpor (Widerstand) zwischen Januar und September 2000
vorgeworfen wurden.

Kriegsverbrechen

Unter dem Druck der internationalen Gemeinschaft erließ die Bundesregierung am 23. Juni ein
Dekret über die Kooperation mit dem Jugoslawien-Tribunal. Am 28. Juni setzte das
Verfassungsgericht auf Antrag der Anwälte, die den ehemaligen Präsidenten Slobodan Miloševiv
vertraten, das Dekret aus und entschied schließlich im November, dass es ungesetzlich sei. Der
ehemalige Präsident, der sich seit April unter der Anklage der Korruption in Untersuchungshaft
befunden hatte, wurde am 28. Juni von den serbischen Behörden dem Tribunal überstellt. Als
Slobodan Miloševiv im Juli erstmalig vor der Kammer erschien, weigerte er sich, die
Gerichtsbarkeit des Tribunals anzuerkennen.

Drei weitere Straftatverdächtige, gegen die Anklage erhoben worden war, ergaben sich freiwillig
dem Tribunal, während fünf andere verhaftet und dem Tribunal überstellt wurden. Polizeibeamte
äußerten ihren Protest darüber, dass sie dazu verleitet worden seien, im November zwei
Verdächtige festzunehmen, obwohl es kein Gesetz zur Kooperation mit dem Tribunal gebe.

Am 19. Dezember erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen 17
NATO-Mitgliedstaaten für unzulässig, die im Oktober 1999 ein Überlebender und fünf Angehörige
von Personen eingereicht hatten, die bei der Bombardierung des serbischen Fernsehsenders
RTS während der NATO-Militäroperation im Jahr 1999 ums Leben gekommen waren.

Rassistisch motivierte Übergriffe

Berichten zufolge fanden erneut rassistische Übergriffe gegen Angehörige der Roma sowie
jüdische, albanische und andere Gemeinschaften statt. Die dafür Verantwortlichen wurden nur
selten vor Gericht gebracht.

Im April wurden zwei Personen im Zusammenhang mit dem Überfall auf einen 15-jährigen
Roma-Jungen im April 2000 vom Bezirksgericht Niš der Anstiftung zu Rassen-, religiösem und
nationalem Hass für schuldig befunden.

Als im Juli 40 Zivilisten und acht Polizisten verletzt wurden, nachdem Hunderte von Anhängern
nationalistischer Organisationen homosexuelle Männer und Frauen, Journalisten und Passanten
tätlich angegriffen und so die erste Homosexuellenparade in der Bundesrepublik Jugoslawien
verhindert hatten, soll die Polizei weder die Menschen angemessen geschützt noch die für die
gewaltsamen Ausschreitungen Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt haben.

Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen und das Amnestiegesetz

Im Februar trat ein Amnestiegesetz in Kraft, das Kriegsdienstverweigerern aus
Gewissensgründen und Deserteuren, die es abgelehnt hatten, zwischen 1992 und 2000 an den
Kriegshandlungen teilzunehmen, Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung gewährte.

Im Januar wurde Srdjan »Sicko« Knezeviv, Koordinator des Netzwerkes für
Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, am Flughafen von Belgrad von der
Militärpolizei verhaftet und im Zusammenhang mit seiner angeblichen Desertion aus der
jugoslawischen Armee im Jahr 1999 vor das Militärgericht in Niš gestellt. Später kam er ohne
Anklageerhebung wieder frei. Trotz des Amnestiegesetzes wurde er zwischen März und
September beim Verlassen der Bundesrepublik Jugoslawien weitere vier Mal verhaftet, als er im
Ausland an Konferenzen über Kriegsdienstverweigerung teilnehmen wollte.

Im Juni reichten 30 000 Wähler eine Petition ein, mit der sie die Regierung aufforderten, eine
gesetzliche Vorschrift zur Einführung eines echten zivilen Ersatzdienstes zu erlassen. Diese
Petition wurde im Parlament nicht debattiert, obwohl es gesetzlich dazu verpflichtet gewesen
wäre. Im Dezember verabschiedete das Bundesparlament ein Gesetz, in dem die Dauer der
Wehrpflicht auf neun Monate und die des alternativen Dienstes in nicht für Kampfeinsätze
vorgesehenen Einheiten des Militärs auf 13 Monate gesenkt wurde.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Januar erklärte das Bundesverfassungsgericht die Einschränkungen des Mediengesetzes aus
dem Jahr 1998 für verfassungswidrig, und im Februar setzte das serbische Parlament dieses
Gesetz außer Kraft. Zum Ende des Berichtsjahres waren allerdings noch keine neuen
Bestimmungen verabschiedet worden. Auch erhielten die unabhängigen Medienanstalten die
ihnen von der vorherigen Regierung auferlegten Geldstrafen und die beschlagnahmten
Ausrüstungsgegenstände nicht zurück. Journalisten, die der Regierung gegenüber kritisch
eingestellt waren, wurden Berichten zufolge von der Polizei zu Befragungen vorgeladen.

Flüchtlinge und intern Vertriebene

Nach einem weiteren Registrierungsprozess im Juni blieben ungefähr 390 000 Menschen, die vor
den Kriegen in Bosnien-Herzegowina und Kroatien geflohen waren, in der Bundesrepublik
Jugoslawien. Durch Änderungen am Staatsbürgergesetz vom Februar waren die Flüchtlinge nicht
dazu verpflichtet, ihre Nationalität aufzugeben, um die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik
Jugoslawien zu erwerben. Der Gemeinsame Ausschuss für Rückkehrer in den Kosovo wies
Gebiete aus, in die einige der 230 000 vertriebenen Serben und Roma zurückkehren konnten;
es kehrten allerdings nur wenige von ihnen zurück.

Schätzungsweise 15 000 ethnische Albaner flohen vor den Kämpfen im südlichen Serbien in den
Kosovo. 5500 von ihnen waren bis zum Ende des Jahres 2001 wieder zurückgekehrt. Weitere
65 000 ethnisch-albanische Flüchtlinge flüchteten vor dem Konflikt in Mazedonien in den Kosovo,
weitere 11 000 nach Südserbien und in andere Teile der Bundesrepublik Jugoslawien.

Entführungen und Fälle von »Verschwindenlassen«

Nur wenig Fortschritte erzielten UNMIK und die Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien bei
der Untersuchung der mutmaßlichen Entführung von etwa 1300 Serben und Roma durch die
Kosovo-Befreiungsarmee (UÇK) seit dem Jahr 1999. Ebenso wenig konnten die rund 3000 Fälle
ethnischer Albaner aufgeklärt werden, die dem »Verschwindenlassen« zum Opfer gefallen
waren, nachdem sie 1999 vermutlich von den serbischen Sicherheitskräften in Haft genommen
worden waren. Die Polizeieinheit der UNMIK für vermisste Personen berichtete, dass sie 591
Akten geschlossen hätte.

In Serbien ordnete das Bezirksgericht von Belgrad im Juni die Exhumierung nicht
gekennzeichneter Gräber an, die auf einem Polizeitrainingsgelände in Batajnica in der Nähe von
Belgrad entdeckt worden waren. Bis November waren mehr als 400 von rund 1000 Leichnamen,
die dort und in Massengräbern in Petrovo Selo und Bajina Basta vermutet wurden, unter der
Aufsicht internationaler und nationaler Beobachter exhumiert worden. Bei den Leichen dürfte es
sich um die von ethnischen Albanern handeln, die während der NATO-Operation im Jahr 1999
vom Kosovo nach Serbien transportiert und dort erneut begraben worden waren. Die Behörden
leiteten Ermittlungen ein, aber bis zum Ende des Berichtsjahres war es noch zu keiner
Anklageerhebung gekommen.

Gefangene der ethnisch-albanischen Bevölkerungsgruppe

Etwa 200 ethnische Albaner, die seit Juli 1999 in serbischen Gefängnissen eingesessen hatten,
sind im Rahmen des Amnestiegesetzes bis Juni aus der Haft entlassen worden. Das Gesetz sah
keine Verfügungen für diejenigen vor, die wegen »Terrorismus« verurteilt worden waren und
von denen viele der Betroffenen Berichten zufolge kein faires Gerichtsverfahren erhalten hatten.

Im April ordnete der Oberste Gerichtshof die Freilassung von 143 Männern an, die zu der
Djakovica-Gruppe (Gjakove-Gruppe) gehörten. Diese Männer waren im Mai 2000 wegen
»Terrorismus« zu Freiheitsstrafen zwischen sieben und zwölf Jahren verurteilt worden. Ihre
Haftentlassung erfolgte mit der Begründung, dass ihre Gerichtsverfahren infolge »schwerer
Verstöße gegen die Strafprozessordnung« fehlerhaft gewesen seien.

Das Bezirksgericht von Niš sprach im April Luan und Bekim Mazreku des »Terrorismus« für
schuldig. Bei dem Prozess sollen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren missachtet
worden sein, und Berichten zufolge stützte sich das Urteil auf erzwungene Geständnisse.

Im November wurde auf der Grundlage des gemeinsamen Dokuments

der UNMIK und der Bundesrepublik Jugoslawien vereinbart, dass die verbliebenen Gefangenen
nach nochmaliger Prüfung ihrer Fälle durch Serbien in den Kosovo verlegt würden. Etwa 200
ethnische Albaner befanden sich Ende des Berichtsjahres weiterhin in Haft.

Kosovo

Der Kosovo stand weiterhin gemäß der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates unter der
Verwaltung der UNMIK.

Rechtsstaatlichkeit und Rechtsprechung

Polizei und Justiz stellten nicht sicher, dass Fälle von Menschenrechtsverletzungen untersucht,
die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt und internationale Standards für faire
Gerichtsverfahren eingehalten wurden.

Die UNMIK und die KFOR-Truppen wurden ihrem Auftrag nicht gerecht, die Menschenrechte,
insbesondere die von Häftlingen, zu schützen und zu fördern. Auch in der Frage der
Verantwortlichkeit des Eigentumsrechts und der Vollstreckung von Haftbefehlen gab es
Beanstandungen. Die Ausbildung der internationalen Zivilpolizeibeobachter (CIVPOL) war
unzureichend, und bei forensischen Untersuchungen war ein Mangel an Ressourcen
festzustellen. Die UNMIK unterließ es selbst bei Vernehmungen sicherzustellen, dass inhaftierte
Personen Unterstützung durch einen Rechtsbeistand erhielten. Da es CIVPOL nicht gelang, ein
umfassendes Schutzprogramm für Zeugen und Opfer ins Leben zu rufen, musste infrage gestellt
werden, ob die Zivilpolizeibeobachter in der Lage waren, gründliche Untersuchungen zu führen
und diejenigen strafrechtlich zu verfolgen, denen Handel mit Frauen zur Last gelegt wurde.

Inhaftierungen

Im August setzte die UNMIK eine Haftprüfungskommission ein, um die vom Sondervertreter des
UN-Generalsekretärs angeordneten Fälle von Verwaltungshaft, bei denen internationale
Standards missachtet worden waren, zu überprüfen. Die Kommission versäumte es jedoch, den
Häftlingen entsprechende Mittel an die Hand zu geben, um ihre Inhaftierung anzufechten.

Am 16. Februar kamen in der Nähe von Podujevo (Podujeve) durch einen ferngesteuerten
Bombenanschlag auf einen Bus zehn serbische Zivilisten ums Leben, 40 weitere Personen
erlitten Verletzungen. Der Bus gehörte zu einem von den KFOR-Truppen eskortierten Buskonvoi.
Nach dem Vorfall wurden vier Verdächtige in Haft genommen. Zuvor war es bereits am 13.
Februar zu einem Anschlag auf einen anderen Konvoi gekommen (siehe unten). Obwohl drei der
vier festgenommenen Männer, Avdi Belhuli, Qele Gashi und Jusuf Veliu, auf Weisung des
Bezirksgerichts von Pristina freigelassen werden sollten, ordnete der UN-Sondervertreter auf
dem Verwaltungsweg die Fortsetzung ihrer Haft bis September an, als die
Haftprüfungskommission sich mit ihrem Fall befasste. Nach einer Anhörung unter Ausschluss der
Öffentlichkeit genehmigte die Kommission die weitere Inhaftierung der Männer bis Dezember.
Der Anwalt der Gefangenen wurde von der Verhandlung ausgeschlossen und erhielt keine
Einsicht in die Beweisunterlagen, die ihre fortgesetzte Inhaftierung rechtfertigten. Im Dezember
wurden die Männer auf Anordnung des Obersten Gerichtshofs freigelassen.

Auch der KFOR-Kommandant ordnete Inhaftierungen ohne richterliche Genehmigung an. Den
Betroffenen wurde der Grund ihrer Festnahme nicht immer mitgeteilt, ebenso wenig wurden sie
über ihr Recht auf anwaltlichen Beistand informiert oder ihnen die Möglichkeit gewährt, bei
einem Gericht Rechtsmittel gegen ihre Inhaftierung einzulegen.

Nach der Amnestie für die UÇPMB-Mitglieder im Mai sowie im Zuge des Konflikts in Mazedonien
von Juni bis September wurden schätzungsweise 1500 Männer unter dem Verdacht der
Mitgliedschaft in einer bewaffneten Oppositionsgruppe, des ungesetzlichen Grenzübertritts oder
des Waffenbesitzes in Gewahrsam genommen. Die meisten von ihnen kamen innerhalb von 24
Stunden wieder frei, andere wurden mehr als 30 Tage lang in Haft gehalten.

Im Oktober sprach das Bezirksgericht von Gnjilane zehn dieser Männer - die einzigen, gegen die
Berichten zufolge ein Gerichtsverfahren angestrengt worden war - des illegalen Waffenbesitzes
für schuldig.

Gerichtsverfahren wegen Kriegsverbrechen

Bei einigen Gerichtsverfahren gegen Serben, denen man Kriegsverbrechen zur Last legte,
wurden internationale Standards missachtet. Hierzu gehörten auch Verfahren, bei denen
internationale Richter den Vorsitz hatten.

Im Oktober hob der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen Miroslav Vuckoviv auf, der als Mitglied
einer serbischen paramilitärischen Gruppe im Januar von einem mit vier albanischen und einem
internationalen Richter besetzten Gericht wegen Völkermordes zu einer 14-jährigen
Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Beweislage
für eine Verurteilung wegen Völkermordes zu dürftig sei, und verwies den Fall an das
Bezirksgericht von Mitrovica (Mitrovice) zurück. Dieses sollte ein Wiederaufnahmeverfahren
wegen Brandstiftung und schweren Diebstahls einleiten.

In das gemeinsame Dokument der UNMIK und der Bundesrepublik Jugoslawien wurde die
Verpflichtung aufgenommen, Gerichtsverfahren, die unter dem Vorsitz ethnisch-albanischer
Richter stattgefunden hatten und bei denen Serben schwerer Verbrechen für schuldig befunden
worden waren, einer Überprüfung zu unterziehen.

Minderheiten

Es kam nach wie vor zu überdurchschnittlich vielen Gewaltverbrechen gegen Angehörige von
Minderheiten wie Serben, Roma, Moslems und anderen Personen. Nur wenige der Täter wurden
strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Am 13. Februar geriet ein von KFOR-Truppen eskortierter Buskonvoi auf dem Weg von Strpce
(Shterpce) nach Serbien unter Beschuss von Heckenschützen; dabei wurde ein Fahrer getötet
und mehrere Passagiere verletzt.

Infolge ethnisch motivierter Menschenrechtsverstöße kam es in der geteilten Stadt Mitrovica zu
gewalttätigen Ausschreitungen, von denen auch Mitglieder der internationalen Gemeinschaft
und KFOR-Soldaten betroffen waren. Die KFOR-Soldaten reagierten in einigen Fällen mit
unangemessener Gewalt.

Die anhaltend unsichere Lage, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, das Fehlen einer
unparteiischen Justiz und die noch ungeklärten Fälle vemisster Personen hatten weiterhin
Auswirkungen auf Minderheiten und waren Gründe, die ihrer Rückkehr entgegenstanden. Das
gemeinsame Dokument der UNMIK und der Bundesrepublik Jugoslawien verpflichtete die UNMIK
zur Einrichtung eines Büros für Rückkehrer, welches die Bearbeitung von Eigentumsansprüchen
von zurückgekehrten Vertriebenen verbessern und sich anderer Menschenrechtsanliegen der
Kosovo-Serben annehmen sollte.

Berichte von amnesty international

FRY (Kosovo): Amnesty International protests the unlawful detention of Afrim Zeqiri (ai-Index:
EUR 70/004/2001)

Federal Republic of Yugoslavia: Miloševiv must be transferred to The Hague (ai-Index: EUR
70/005/2001)

FRY (Kosovo): Amnesty International calls for an end to Executive Orders of detention (ai-Index:
EUR 70/017/2001)

Federal Republic of Yugoslavia: Kosovo elections: Time to right the wrongs (ai-Index: EUR
70/018/2001)



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