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Ingo schrieb am 19.7. 2005 um 22:59:49 Uhr über

Berufsgenossenschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung ist wohl der am wenigsten bekannte Zweig der deutschen Sozialversicherung, obwohl allein bei den Trägern für die gewerbliche Wirtschaft, den Berufsgenossenschaften, 43 Millionen Beschäftigte und drei Millionen Betriebe versichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt es schon seit mehr als 100 Jahren. Sie ist zurückzuführen auf Reichskanzler Otto von Bismarck, der im 19. Jahrhundert eine umfangreiche Sozialgesetzgebung entwickelte. Musste bis dahin ein Schadenersatz für einen Arbeitsunfall direkt gegen den Unternehmer geltend gemacht werden, so sind seitdem im Bereich der gewerblichen Wirtschaft die Berufsgenossenschaften zuständig.

Die Sozialversicherung wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern anteilig finanziert. Ausnahme ist die gesetzliche Unfallversicherung: Hier leisten allein die Unternehmer die Beiträge, weil die Berufsgenossenschaften die Haftung für Risiken der Betriebe übernehmen.



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