Das sogenannte Gesinnungsstrafrecht, daß die Äusserung bestimmter, höchst unerwünschter Meinungen unter dem bezeichnenden Namen der »Volksverhetzung« unter Strafe stellt, ist der legale Ausdruck einer Dämonisierung bestimmter Umstände, die in Formeln beschworen werden, die an Exorzismen erinnern.