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voice recorder schrieb am 10.1. 2003 um 02:34:23 Uhr über

Deregulierungsdruck

sen. Die öffentlichen Subventionen für die private international University Bremen wären dann nicht Resultat einer besonderen, politisch begründeten Einzeifallentscheidung, sondern deren Betreiber, die texanische Rice University, hätte ein Anrecht auf diese Gelder.

GATS, Bildung und der EU-Binnenmarkt
Zur Beurteilung der Frage, wie die GATS-Verhandlungen das deutsche Bildungswesen berühren können, ist es auch hier notwendig, die unterschiedlichen Ebenen der Regulierung von Dienstleistungen zu unterscheiden. So gehört das GATS-Abkommen zur globalen, multilateralen Regulierungsebene. Es gehen keineswegs alle und nicht einmal die meisten Veränderungen von dieser Ebene aus. Den stärksten Deregulierungsdruck entfaltet vielmehr das europäische Binnenmarktprogramm.
in der Bologna-Erklärung von 1999 wurde die Schaffung eines europäischen Bildungsraumes als Ziel formuliert. Das Fördern der Mobilität, die Einführung von vergleichbaren Abschlüssen, die Einführung eines Credit Point Systems und die Kooperation in der Qualitätssicherung wurden als Arbeitsperspektiven genannt. Beim Prager Bildungsministertreffen im Mai 2001 vereinbarte man weitere Schritte zur Vertiefung der europäischen Hochschulkooperation .4

Das GATS eröffnet Exporteuren außerhalb der EU die Möglichkeit, auf Zugänge zum europäischen Markt zu dringen. Dabei müssen die Binnenmarktprivilegien nicht generell auf Anbieter aus Drittländern ausgeweitet werden - das regelt der GATS-Artikel V über wirtschaftliche integrationsabkommen. Wie schon beschrieben, bestehen aber schon jetzt seitens der EU vielfältige Liberalisierungsverpflichtungen, die im Zuge der weiteren GATS-Verhandlung ausgeweitet werden können. Dabei können dann Bereiche durch Drittstaaten unter Druck geraten, die im Europäischen Binnenmarkt noch nicht oder nur zum Teil liberalisiert sind.



Ihttp://eu.daad.de/arbeitsstelle-eu/euroletter/archiv/euroletter-19.pdf
vom 12.04.2002.

60 4. Die GATS-Verhandlungen im Bildungsbereich

in der EU sind Grundfreiheiten und Wettbewerbsregeln nicht auf staatliche Bildungssysteme anwendbar, solange mit der Erbringung der Bildungsdienstleistungen kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird (Europäische Kommission 2000: 13). Das heißt aber nicht, dass es den EU-Mitgliedern nicht möglich ist, verstärkt private Anbieter aus Drittstaaten, z.B. in der Erwachsenenbildung oder der beruflichen Weiterqualifizierung, auf den Markt zu lassen. Derartige Marktöff nungsangebote könnten sehr wohl durch die Bundesrepublik über die EU-Kommission in die GATS-Verhandlungen eingebracht werden.

Entstehung internationaler Bildungsmärkte
Die große ökonomische Bedeutung des Bildungssektors ist daran ablesbar, dass die OECD-Staaten Mitte der 1990er Jahre durchschnittlich 5,9"/o ihres Bruttoinlandsprodukts für Bildung ausgaben. 80% dieser Mittel sind unmittelbare öffentliche Ausgaben für die Finanzierung von Bildungseinrichtungen (WTO 1998)Jedoch gibt es in zunehmendem Maße Angebote privater Bildungsträger. Besonders weit fortgeschritten ist die Privatisierung des Bildungssektors in Ländern wie England, Australien, Neuseeland, USA und Chile (Lohmann 2001). Aber auch in Deutschland finden sich in allen Stufen des Bildungssystems private Anbieter.

Bedeutung privater Anbieter in Deutschland
Im Kindergartenbereich haben wir in Deutschland eine ausdifferenzierte Träger- und Finanzierungsstruktur. im Jahre 2000 wurden 60% der Kindergärten von der öffentlichen Hand, 20% durch den Träger selbst und 20% durch Elternbeiträge finan-
ziert (Nagel/Jaich 20001: 9-15).
Die schulen werden noch fast ausschließlich öffentlich finanziert und befinden sich auch übervviegend in öffentlicher Hand. Allerdings nehmen die privaten Bildungsausgaben der Eltern, z.B. für Nachhilfestunden, zu. Ferner gibt es eine Ausweitung privater Finanzierungsformen, wie Elterninitiativen zur Schulförderung, Sponsoring, Spenden und Werbung (Nagel/Jaich 2001: 11 2-13). Schließlich finden wir in den Schulen vermehrt Public Private Partnerships, d.h. Kooperationen zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen, z.B. bei der Nutzung des Internets.

4, Die GATS-Verhandlungen im Bildungsbereich 61



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