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DaDa schrieb am 5.11. 2008 um 13:31:18 Uhr über

Erbschaft

Es kann natürlich aus sein, dass die zerstrittenen Eheleute in ihren Testamenten den jeweils anderen nur ein Bruchteil des Erbes zukommen lassen.

Beispiel: Der verstorbene Ehemann hinterläßt die mit ihm zerstrittenen Ehefrau und zwei Kinder. Er hat folgendes Testament verfaßt:

»Mein Vermögen sollen meine beiden Kinder zu gleichen Teilen erben. Meine Ehefrau soll den alten Regenmantel bekommen, den sie mir vor 20 Jahren geschenkt hat und den ich damals schon nicht leiden konnte

In diesem Fall ist der Ehegatte mit einem wenn auch nur ganz kleinen Erbteil bedacht worden. Im Zweifel wird es sich bei dem alten Regenmantel um ein Vermächtnis handeln. In diesem Falle kann die überlebende Ehefrau jetzt die Erbschaft ausschlagen, statt der Erbschaft den Pflichtteil verlangen (also 1/8) und nebenher Ausgleich des Zugewinns verlangen, wie wenn die Ehe geschieden würde.


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