Erziehungsberechtigte sind per se alle Gebärmutterbesitzerinnen vor der Menopause sowie alle Schwanzträger beliebigen Alters, soweit sie nicht von 1) vorzeitig aus dem Erziehungsrennen geschmissen werden. Weitere Qualifikationen sind nicht erforderlich. Einziges Ärgernis ist eine 9-monatige Karenzzeit nach der Begegnung von Schwanz und Scheide, bevor's mit dem Erziehen so richtig losgehen kann.