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tango7 schrieb am 28.10. 2004 um 19:13:55 Uhr über

Familiensex

... ist - sehr zu Recht - strafbar.
Sehr zu Recht, soweit Erwachsene dafür Nicht - Erwachsene benutzen (missbrauchen).

Nachstehend der Link zu StGB § 173, Beischlaf zwischen Verwandten:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__173.html

Nach Aktivierung des Links sind durch einen Klick auf den Pfeil nach rechts die nachfolgenden §§ 174 bis 184 zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung lesbar zu machen.




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