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Peter K. schrieb am 6.12. 2007 um 04:05:05 Uhr über

Gefängnisstrafe

Bis in die Weimarer Republik hinein wurden drei Arten von Freiheitsstrafen unterschieden:

Die normale, grundsätzlich bis auf heute unveränderte Gefängnisstrafe, das wesentlich härtere, regelmässig mit Zwangsarbeit verbundene Zuchthaus und die im Vergleich dazu recht angenehme Festungshaft, die durch Hitlers Festungshaft auf der Festung Landsberg bekannter geworden ist.

Festungshaft bedeutete meist, eine Art Appartment innerhalb einer burgähnlichen Festungsanlage zu bewohnen, und sich innerhalb der Festungsanlage frei bewegen zu dürfen. Nicht selten gab es auch regen »gesellschaftlichen« Verkehr mit den Offizieren. Im Rahmen des in einer Festung zu Friedenszeiten möglichen konnte der Festungshäftling auch relativ frei Besuche empfangen, vermögende Festungshäftlinge konnten auch beispielsweise einen Kammerdiener o.ä. mitbringen oder sich durch eine Art von »catering« ausserhalb der Militärküche verpflegen lassen.

Erwähnenswert ist weiter die Verbannung, die ebenfalls bis zum zweiten Weltkrieg noch üblich gewesen war - jedoch nicht in Deutschland. Verbannungsort waren regelmässig überseeische Kolonien, bekannt sind Französisch-Guyana (wo der Pfeffer wächst) und Australien. Diese Verbannungen waren regelmässig langzeitige Strafen von 5, 10 oder noch mehr Jahren, auch lebenslängliche Verbannungen kamen vor. Die konkrete Ausgestaltung war sehr unterschiedlich, jedoch normalerweise mit der Möglichkeit verbunden, am Ort der Verbannung zumindest nach Ablauf einer gewissen Zeit ein mehr oder weniger freies Leben führen zu können - freilich unter meist wenig angenehmen klimatischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Umständen.

Durch den autobiographischen Roman »Christus kam nur bis Eboli« des italienischen Journalisten Carlo Levi, der später auch verfilmt wurde, rückte auch die im faschistischen Italien übliche Verbannung von Regimegegnern in unwirtliche und zurückgebliebene Regionen im Süden Italiens kurzzeitig ins Licht der Öffentlichkeit.


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