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wauz schrieb am 4.8. 2004 um 19:02:54 Uhr über

Gemüsegarten

Die Tatsache, dass zur Mietwohnung der Sozialhilfe-Empfängerin Marion S. (Mutter eines Kleinkindes) ein Gemüsegarten gehörte, veranlasste die Stadt M zur Kürzung ihrer Sozialhilfe, da sie »von den Erträgnissen des Gartens« leben könne.
Der mit diesem Fall befasste Richter nannte diese Begründung »bösartig« und auch »von jedem gesunden Menschenverstand verlassen, da der Garten weniger als ein Ar groß ist«.
Geholfen hat es Marion S. auch nicht viel. Es war der 21. von ingesamt 33 Prozessen, die sie um ihre Sozialhilfe mit der Stadt M führen musste. Gewonnen hat sie alle. Trotzdem ist sie lieber in eine andere Stadt umgezogen.


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