Angeblich geht es auf eine persönliche Intervention von Papst Benedikt XVI. zurück, daß die Verwendung des sogen. Christkind-Motivs auf Weihnachtsgeschenken nicht als kinderpornographische Verpackung gilt. Die Verwendung von Christkind-Motiven auf Oster- und Geburtstagsgeschenken bleibt jedoch strafbar, soweit der Geburtstag bzw. das Osterfest mehr als 5 Bankarbeitstage vom 24. Dezember entfernt ist.