>versenden | >diskutieren | >Permalink 
Werni, am 28.2. 2007 um 02:20:16 Uhr
Glos

Glos fordert billige Zwangsjobs für Verhartzte. Zwangsarbeit verstößt allerdings gegen das Grundgesetz. Daraus folgt: Glos und seine bajuwarischen Christfaschisten sind ein Fall für den Verfassungsschutz.

Wer's nicht glauben will:

Artikel 12 GG Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit

1. Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

2. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

3. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Erschwerend kommt hinzu, dass Glos' Absichten auch gegen die UN-Menschenrechte verstoßen.

Da kann einem glatt ein Glos im Hals stecken bleiben.


   User-Bewertung: /

Bewerte die Texte in der Datenbank des Assoziations-Blasters!

Hiermit wurden Dir 1 Bewertungspunkte zugeteilt. Wenn Dir ein Text unterkommt, der Dir nicht gefällt, drücke den Minus-Knopf, findest Du einen Text, der Dir gefällt, drücke den Plus-Knopf. Jede Bewertung verbraucht einen Deiner Bewertungspunkte.

Damit Deine Bewertungs-Punkte erhalten bleiben, muss ein Cookie auf Deinem Computer abgelegt werden. Bitte wähle, ob der Cookie für vier Monate oder nur für eine Woche gespeichert werden soll:

Mehr Informationen über das Bewertungssystem
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | Hilfe | Startseite