Heilpraktiker, Heilkundiger, ist ein im Heilgewerbe Tätiger ohne ärztliche Bestallung. Er behandelt überwiegend nach homöopathischen und naturheilkundlichen Grundsätzen. Die Erlaubnis, den Beruf des Heilpraktikers auszuüben, wird nach Ausbildung an einer Heilpraktiker-Schule und Abschlussprüfung vor dem zuständigen Amtsarzt erteilt. - Berufsorganisationen der Heilpraktiker: Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Bund Deutscher Heilpraktiker, Union deutscher Heilpraktiker. Eine einheitliche Berufsordnung gibt es nicht.