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Gettys schrieb am 14.5. 2003 um 17:18:07 Uhr über

Hochmittelalter

Die deutsche Wirtschaft in der Stauferzeit


Die Grundlage, auf die das Herrschaftssystem der Staufer aufbaute war das Lehnsrecht. Nachdem im Investiturstreit das Papsttum das deutsche Königtum gezwungen hatte, sich aus den religiös-kirchlichen Bereich auf seine Aufgaben einer Laienherrschaft zurückzuziehen, musste die Krone versuchen - und in Westeuropa wurde es beispielhaft vorgeführt - anstelle des alten Charakters des Lehnsverbandes den Heimfall von Reichslehensgut verfassungsrechtlich zu verankern. Aber die Streitigkeiten mit der Kirche und die Italienpolitik verhinderten eine konsequente Befolgung dieser Politik. Immer wieder kam es zu Auseinandersetzungen mit einzelnen Großvasallen, am schärfsten im Kampf zwischen Friedrich Barbarossa und Heinrich dem Löwen, dem mächtigen Welfen, der zugleich Herzog in Sachsen und Bayern war. Der Welfe verlor zwar aufgrund des nach Lehnsrecht ausgesprochenen Urteils der Reichsfürsten seine Lehen und damit ging das sächsische Stammesherzogtum zu Ende, aber der Erzbischof von Köln konnte sich einen großen Teil davon in Form des Herzogtums Westfalen sichern, während in die Lücke im Osten Sachsens das askanische Herzogtum trat. Seine Eigengüter Braunschweig und Lüneburg erhielt Heinrich wieder zurück.

Wurde auf diese Weise der Abbau des lehensrechtlichen Personalverbandes der Königherrschaft verhindert, so blieb dem König noch der Weg, das Reichsland und sein eigenes Familiengut weiter auszubauen - und sich hier mit der Hilfe der Reichsministerialen eine tatkräftige Beamtenschar heranzubilden. Diesen Weg beschritten die Staufer erfolgreich im Südwesten des Reiches sowie in Franken bis ins Egerland und nach Sachsen hinein.

Aufgaben wirtschaftlicher Art ergaben sich für den Herrscher vor allem aus der Verpflichtung Recht und Frieden zu erhalten. Das bedeutete einerseits Beschaffung der Mittel für Kriegsführung und Verteidigung, Fürsorge in Ernährungsfragen, überhaupt Fürsorge für alle Armen und Unterdrückten. Seit dem 13. Jahrhundert beziehen die Bemühungen um den Landfrieden Maßnahmen zum Schutz des Wirtschaftslebens ein. Fiskalistisches Verhalten war dabei die treibende Kraft.

Die Möglichkeiten der Könige, in die Wirtschaft einzugreifen, waren vor allem durch die Regalien, die Königsrechte, gegeben. Zu den Regalien gehörten Städte, Herzogtümer, Markgrafschaften, Grafschaften, Reichsvogteien, Zehntgerichte, Heeresaufgebot der Reichsbürger, ferner Münze, Zoll und Markt. Friedrich Barbarossa fasste den Begriff noch weiter, als er in seinem Bemühen um die Sicherheit der Reichsrechte in der Lombardei 1158 auch Straßen, schiffbare Flüsse, herrenloses Gut und Besitz von Geächteten, Leistungen für Reisen und Heerzüge des Königs, Silberbergwerke, Einkünfte aus Fischfang und Salinen sowie Schatzfunde einbezog. Dazu kamen im Jahre 1159 noch Mühlen, Maße und Gewichte.

Die Grenzen der königlichen Regalienpolitik und der Rückzug von den Positionen eines Barbarossa werden ersichtlich aus der Confoerderatio, die Friedrich II. 1220 mit den geistlichen Fürsten traf: Hier versprach er u.a. neue Zoll- und Münzstätten ohne ihre Zustimmung in ihren Territorien nicht zu errichten, hörige Leute der geistlichen Fürsten nicht in die Reichsstädte aufnehmen zu lassen, weder Burgen noch Städte auf der Grund der Kirchen zu errichten. Es ist umstritten, wie weit die Confoerderatio auf die Preisgabe wichtiger Hoheitsrechte hinausging oder einfach die Bestätigung tatsächlicher Verhältnisse war. Das Zugeständnis an die Fürsten, das Friedrichs Sohn Heinrich 1231 den weltlichen Fürsten machte, ging noch weiter, und Friedrich II., der bei der bevorstehenden Auseinandersetzung mit dem Lombardenbund auf die Fürsten angewiesen war, blieb nichts übrig, als das Statut, allerdings in etwas abgemilderter Form, im nächsten Jahr zu bestätigen.

Der Aufstieg der Staufer fällt in eine Zeit, in der sich die wirtschaftliche Betätigung kräftig entfaltete und die Bevölkerung auf den Boden des Reiches eine bemerkenswerte Zunahme erfuhr. Am deutlichsten wird dies ersichtlich im aufblühenden Städtewesen und in der verstärkten Ostsiedlung. Genaue Zahlen stehen leider nicht zur Verfügung, so ist dies nur als Anhaltspunkt zu verstehen, wenn man die Bevölkerung in Deutschland um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert, also bereits jenseits der Stauferzeit, auf 13 - 15 Millionen schätzt.

Die Rodungstätigkeit ist noch bis in die Stauferzeit deutlich. Ihre Schwerpunkte lagen im Nordwesten, wo Moore kultiviert und von Niederländern Deiche gebaut wurden. Damals entstanden das Alte Land und die Vierlande im Raum Hamburg. Deiche wurden an der Westküste Holsteins wie in Schleswig gebaut. Die Vogesen, der Schwarzwald wurden erschlossen; Siedler drängen in den Unterharz und den Thüringerwald vor. In den alten Siedlungslandschaften wurden bisherige Waldinseln beseitigt. Die Ortsnamen der späten Rodungstätigkeit sind zu erkennen an den Endungen auf -hagen, (-walde), -rode, -reut. Gewannen die Siedler mit der Rodung eigenes neues Land, so übernahmen sie außer der Arbeitsleistung in der Rodungstätigkeit noch zusätzliche Verpflichtungen gegenüber ihrem Herrn, so eine Anerkennungsgebühr und Abgaben in Form von Zehnt und Zins. Je weiter der Bauer im Osten siedelte, desto eher konnte er solchen Verpflichtungen entgehen. Hier war die Ausstattung mit Land am reichsten. Das Dienste und Abgaben im Osten geringer waren als im alten Siedlungsland, wirkte besonders als Lockmittel der Werber. Die Gegenleistungen der Herren bestand in gewissen Freiheiten. Der Siedler erhielt das Land zu freiem Eigen, er konnte aus dem Hofrecht entlassen werden und genoss den persönlichen Schutz des Herrn. Derjenige, der die Siedlungsarbeit leistete, bekam seinen Hof als freies Lehen. Die Staufer selbst haben sich an den Ostsiedlungen nicht beteiligt; sie waren zu sehr mit ihrer Herrscherpolitik im Südwesten des Reiches und durch ihre Italienpolitik in Anspruch genommen. Die Hauptleistung lag bei den Schauenburgern, bei Heinrich dem Löwen als Inhaber des sächsischen Stammesherzogtums, den slawischen Landesfürsten von Mecklenburg und Pommern, den Askaniern in der Mark Brandenburg, den Wettinern in Sachsen und den Piasten in Schlesien, den Babenbergern in Österreich, den Herrschern in Böhmen, Mähren, Ungarn und Polen sowie bei den geistlichen Orden, den Zisterziensern, Prämonstratensern und Benediktinern, dem Deutschen Orden und den Schwertbrüdern.

Die Klöster hatten einen wichtigen Anteil an der Besiedlung des Ostens. Seit dem 13. Jahrhundert verbreiteten sich die Bettelorden, suchten die Städte auf und da gab es große Stifte, aber die älteren Orden siedelten auf dem Land und bildeten große Wirtschaftseinheiten, die nicht nur die Selbstversorgung, sondern auch dem Markt dienten und dies nicht nur mit ihrer landwirtschaftlichen Produktion, sondern auch mit gewerblicher. Des weiteren müssen die zahlreichen Burgen berücksichtigt werden, die die Bergrücken bevorzugten. Auch bilden wirtschaftliche Einheiten mit landwirtschaftlicher Produktion und gewerblicher Tätigkeit zum eigenen Bedarf.
Die Städtegründungen sind der sichtbarste Ausdruck des Landesausbaus und ihre große Zeit setzt mit der Königsherrschaft der Staufer ein. Den Städten fielen wichtige Funktionen im Rahmen der Königsherrschaft und der fürstlichen Territorialpolitik zu. Sie dienten als Stützpunkte der Macht, übernahmen Funktionen im Rahmen der Straßen- und Verkehrspolitik, sie erbrachten Zölle, Steuern und sonstige Abgaben. Von entscheidender Bedeutung für das deutsche Städtewesen wurde die Regierungszeit von Friedrich Barbarossa. Seine Kämpfe mit den Lombarden machten ihn zwar zum Gegner städtischer Eidgenossenschaften (Fall Trier) und überörtlicher Zusammenschlüsse, aber im Rahmen dieser Einschränkungen begünstigte er die alten Städte und förderte neue. Dies galt einmal für die Bischofsstädte, in denen er sich bei seinen Zügen durchs Reich am meisten aufhielt. Die Bürger von Speyer, Worms und Bremen erfuhren dies. Dem großen Mauerbau in Köln von 1180 stimmten Erzbischof wie Kaiser zu. Die Mainzer mussten allerdings ihre Mauer niederreißen, weil sie die Heeressteuer verweigerten, erst 1200 durfte sie wieder errichtet werden. Hier setzte der Kaiser den städtischen Autonomiestreben Grenzen. Mit besonderer Fürsorge bedachte Friedrich die Pfalzorte. Die erste Stelle nahm hier Ulm ein, das sich unter dem Kaiser voll zur Stadt entwickelte; hier hielt er sich dreizehnmal auf und es fanden sechs Hoftage statt. Aachen stand ihm als Krönungsort nahe. Am liebsten weilte er in Hagenau im Elsass. An weiteren Plätzen wurde mit der Gründung und dem Ausbau der Pfalzen die Stadtentwicklung begünstigt, so in Gelnhausen, Kaiserslautern, Eger und Wimpfen. Frankfurt wurde nach dem Wiederaufbau der Pfalz die wichtigste Stadt im Wetterau. Bei der Reichsburg Altenburg in Sachsen entstand eine Stadt. Im Norden erfolgten die Stadtgründungen von Bremen und Lübeck, im Pleißenland nach Altenburg auch Chemnitz und Zwickau, im Elsass wurde Weißenburg, in der Wetterau Wetzlar und Friedberg, in Franken Rothenburg ob de Tauber zu Städten erhoben, in Schwaben müssen Giengen, Memmingen, Überlingen und Schwäbisch Gmünd in erster Linie genannt werden. Nicht zu übersehen die Freiheiten, die nach den Nürnbergern die Kaufleute von Amberg und Bamberg erhielten.

Heinrich VI., der soweit er sich in Deutschland aufhielt, vornehmlich am Rhein und in Schwaben weilte, führte die städtefreundliche Politik seines Vaters fort. In seine Zeit fällt die Stadtgründung von Breisach an einem wichtigen Rheinübergang. Sie erfolgte in Verbindung mit dem Bischof von Basel und war als Gegenzug gegen die Städtepolitik der Zähringer gedacht, die neben den Welfen die schärfsten Konkurrenten in der Städtegründungspolitik waren. Die Politik der Zähringer betonte die Richtung nach dem Elsass und nach Burgund. Ihre bekannteste Gründung wurde Freiburg im Breisgau. Zu ihren weiteren Gründungen gehörten Freiburg im Üchtland (Fribourg) und Bern. Das Geschlecht der Zähringer starb allerdings 1218 aus und ihr Besitz fiel größtenteils an die Staufer bzw. an das Reich. Die Welfen, die im Oberschwäbischen beheimatet waren, verliehen Ravensburg und Memmingen das Stadtrecht. Heinrich der Löwe gründete 1158 München, zunächst als Markt. Seine bedeutendste Gründung im Norden wurde Lübeck, bald die führende Fernhandelsstadt an der Ostsee und das künftige Haupt der hansischen Verkehrsgemeinschaft. Der Wittelsbacher Ludwig der Kelheimer gründete 1204 Landshut. Ingolstadt, Straubing, Deggendorf und Kelheim folgten. Im Osten gründeten Askanier und Wettiner sowie die Babenberger Städte. Das führt in den weiten Bereich der Ostsiedlung hinein, der hier nur angedeutet werden kann. Bedeutende Städtegründer waren auch die Bischöfe, vor allem im Norden des Reichs. Viele Klöster erhoben die Siedlung, die bei ihnen entstanden war, zur Stadt. Als Städtegründer betätigten sich ferner nichtfürstliche Herren bis hinunter zum Ministerialen.

Die Zahl der Städte insgesamt betrug im 12. Jahrhundert an die 250, im Laufe des 13. Jahrhunderts stieg sie auf über 2000, wobei insbesondere die jenseits von Elbe und Saale gelegenen Städte mehr an Gewicht erlangten. Es fehlen im großen und ganzen Zahlen über die Größe der einzelnen Städte, doch gibt der Mauerumfang eine gewisse Vorstellung. Die Neugründungen des 12. Jahrhunderts hatten im allgemeinen einen Umfang von unter oder über 20 ha. Der große Mauerbau Kölns von 1180 umschloss 400 ha, keine andere deutsche Stadt war so groß. Im 12. Jahrhundert erreichten etwa 20 Städte ihren Höchstumfang, unter ihnen Goslar, Dortmund und Speyer. Zu den Städten die im 13. Jahrhundert nicht mehr wuchs, gehörten Lübeck mit 107 ha, Braunschweig mit 115 ha, ferner Rostock, Wismar, Greifswald, Stettin und Stralsund, deren Umfang zwischen 69 und 44 ha lag. Angesichts der Dynamik der Städtegründungen darf nicht übersehen werden, dass eine Reihe von ihnen Fehlplanungen waren, die über den Stand der »Kümmerstadt« oder »Minderstadt« nicht hinausgelangten, während andere Gründungen wieder zu Marktorten absanken und froh sein mussten, ihr Marktprivileg zu behaupten.

Lebte der überwiegende Teil der Bevölkerung auf dem Lande, so konzentrierte sich doch in wirtschaftlicher Hinsicht die Tätigkeit auf die Städte. Die hier wohnenden Kaufleute und Handwerker wurden die Hauptträger wirtschaftlichen Denkens, das auf der Geldwirtschaft beruhend, ein Instrumentarium entwickelte, das den mit dem Lehnswesen verflochtenen naturalwirtschaftlichen Bereich mehr und mehr überlagerte und verdrängte.

Die Städte waren nicht nur verschieden groß, auch ihre rechtliche Stellung war unterschiedlich und dementsprechend auch ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten. Am deutlichsten kam dies bei den Reichsstädten zum Ausdruck, deren Sonderentwicklung sich seit dem 12. Jahrhundert deutlich abzeichnete. Die ältesten Reichsstädte waren die königlichen Pfalzstädte, voran Aachen und Nimwegen; dann kamen seit den Staufern die königlichen Burgstädte, namentlich im Schwäbischen, so Donauwörth, Schwäbisch Hall, in Franken Rothenburg ob de Tauber hinzu.

Von diesen Reichstädten muss man die Freien oder Freien Reichsstädte unterscheiden. Bei ihnen handelt es sich um ehemalige Bischofsstädte, denen es im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts gelang, sich von der Herrschaft des Bischofs frei zu machen und sich unter den unmittelbaren Schutz des Reiches zu stellen. Solche freien Reichsstädte waren Worms, Speyer, Regensburg und Mainz, Basel Straßburg, Magdeburg, Augsburg und Konstanz.

Entsprechend dem Reichsgut schuldeten die Reichsstädte dem König Huldigung, Heerfahrt und Steuer, auch hatten sie ihm und dem Hof Herberge und Unterhalt zu gewähren. Dafür besaßen sie die Militärhoheit über ihre bewaffneten Mannschaften und Befestigungen, genossen sie Bündnis- und Fehderecht und zahlreiche Regalien. Demgegenüber waren die Freien Reichstädte noch etwas besser gestellt. Sie waren weitgehend von Huldigung, Heerfahrt und Steuer befreit.

Diese Reichs- und Freien Reichsstädte stellen jedoch nur eine Gruppe innerhalb des Gesamtkomplexes der deutschen Städte dar. Die meisten unterstanden einem Territorialherrn, sei es, dass sie von einem solchen gegründet wurden oder dass ein Landesherr sich ihrer bemächtigt hatte. Teilweise sind auch Bischofssitze zu Landesstädten geworden. Sie alle hatten wesentlich begrenztere Möglichkeiten, eine eigene Wirtschaftspolitik zu betreiben, denn die Initiative ging hier vornehmlich vom Stadt- bzw. Landesherrn aus.

Städtische Wirtschaftspolitik bedeutet zunächst Vorsorge für die Ernährung und Verteidigung der Stadt. Hier ging es um die Sicherung von Lebensmitteln, vor allem Getreide und Rohstoffen wie Bausteine, Holz oder Flachs. Im Rahmen der Vorratswirtschaft erhielt das Verkaufsverbot seinen wichtigen Platz.

Hinzu kam die Qualitätskontrolle. Seit dem 12. Jahrhundert ergriff man in den großen Städten Maßnahmen zur Sicherung des »gerechten«, d.h. des angemessenen Preises der Lebensmittel. Man begann auch Maße und Gewichte zu überwachen. Die gesellschaftliche Struktur bestimmte die Gewichtsverteilung zwischen Handel und Handwerk. Das regierende Patriziat trieb, soweit es nicht den Stand der Ministerialen angehörte oder vom Rentenbesitz lebte, vornehmlich Handel. Vom Stadtregiment waren die Handwerker noch ausgeschlossen.

Für den Ausbau des Handels waren die Märkte wichtig. Im allgemeinen besaß jede Stadt einen oder mehrere Märkte. Topographisch gehörte der Markt zu den wichtigsten Bestandteilen der Stadt. Der Markt diente dem Absatz der einheimischen Produktion, aber auch der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern aus der Umgebung der Stadt. Hinzu kam der Verkauf von Fernhandelsgütern. Das Marktwesen hat sich in zwei Hauptrichtungen weiter entwickelt. Es gab die Wochenmärkte, auf denen sich der Absatz gewerblicher Produkte des heimischen Handwerks und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse des Hinterlandes vollzog. Dazu kamen die Jahrmärkte und Messen. Nur wenige der Jahrmärkte entwickelten sich zu Messen, auf denen sich die Fernkaufleute ganzer Landschaften und verschiedener Länder trafen. In Oberdeutschland wird 1219 die Nördlinger Messe zum erstenmal erwähnt. Frankfurt hatte zunächst eine Herbstmesse. Die größten Messen fanden außerhalb des Reiches in der Champagne statt, sie dienten dem großen internationalen Warenaustausch zwischen dem mittelmeerischen Süden und dem Nordwesten Europas. Für den Küstenbereich wurden mit dem ausgehenden 13. Jahrhundert die Messen von Deventer wichtig sowie die Messen, die anlässlich des Heringsfangs an der Küste Südwestschonens stattfanden.

Ein weiteres Mittel der Städte, den eigenen Handel zu fördern, war das Gästerecht, die Summe aller Vorschriften, die den Verkehr der auswärtigen Klein- und Großhändler während ihres vorübergehenden Aufenthalts in der Stadt regelten. Der heimische Händler sollte den Vorzug vor den Fremden haben. Dem »Gast« war der Kleinhandel grundsätzlich verboten und allenfalls an bestimmten Tagen, wenn Markt gehalten wurde, erlaubt. Seit den 12. Jahrhundert begannen die Städte im Westen einen Marktfriedensbezirk zu schaffen, der im Umkreis einer Meile vor allem den sicheren Geleit diente. Daraus konnten sich Marktbann und allgemeiner Gerichtsbezirk, ein Komplex von Ordnungen bilden, den man als Bannmeilenrecht bezeichnete.

Ein weiteres Mittel, die merkantilen Vorteile einer Stadt auszunutzen, bestand im Niederlags- oder Stapelrecht. Es besagte, das eine Stadt Kaufleute, die mit ihren Waren auf Straßen oder Wasserwegen innerhalb eines bestimmten Abstandes an einer Stadt vorbei oder durch eine Stadt fuhren, zwingen konnte, ihre Wagen umzuladen, zu lagern oder zum Verkauf anzubieten. Auf diese Weise konnte die Stadt einerseits ihre Versorgung bessern, andererseits sich einen Anteil am Zwischenhandel und ihre Stellung im Transportwesen auszubauen. Meist ging es da um die Beherrschung eines wichtigen Flussübergangs, eines Stromabschnitts oder eines Flussmündungsgebietes. Das bekannteste frühe Beispiel ist Köln, das diesen Stapelzwang schon im 12. Jahrhundert ausübte, indem es Kaufleute aus Flandern daran hinderte, weiter rheinaufwärts zum Tuchverkauf und Weineinkauf zu fahren.

Bisher wurden die Rahmenbedingungen aufgezeigt, die beobachtet werden müssen , um die Wirtschaft einer Epoche zu verstehen. Fragen der Wirtschaftspolitik, Strukturen und Entwicklungstendenzen der Agrar- und Gewerbeverfassung gehören so mit zu den wichtigsten Voraussetzungen, um Erzeugung und Verteilung der Güter ihren rechten Platz anzuweisen. Das soll im folgenden geschehen.

Über die Landwirtschaft lassen sich verhältnismäßig wenig präzise Angaben machen. Die ländliche Siedlung war, abgesehen vom Einzelhof, das kleine Dorf oder der Weiler, wobei ein Dorf im Durchschnitt nicht mehr als ein Dutzend Haushaltungen hatte. Ländliche Siedlungen auf grundherrschaftlicher Basis waren auch Klöster und die Landgüter bzw. Wirtschaftshöfe der Kronvasallen und Ministerialen oder Dienstmannen. Hier konnte es sich um große Komplexe handeln, während die Grenze nach unten im 12. Jahrhundert etwa bei 5 Hufen lag.

Im allgemeinen hatte der Grundherr noch seine Eigenwirtschaft, die er selbst oder durch Verwalter betrieb, aber Hauptträger der landwirtschaftlichen Produktion war das bäuerliche Anwesen. Ein voller bäuerlicher Betrieb, der die Versorgung der Familie mit etwaigen Gesinde diente, bewirtschafte eine Ackerfläche von 5 - 20 ha. Aber es gab, durch Erbrecht und Bodenverhältnisse bedingt, zahlreiche Unterschiede; im Südwesten und mittleren Westen waren die Höfe allgemein kleiner. Hier führte die Realteilung zu einer Zersplitterung der Hufen, so das schon im 13. Jahrhundert die durchschnittliche Parzellengröße unter einem Morgen lag. Über die Flurform (Blockflur, Langstreifenflur) ist die Forschung noch nicht abgeschlossen. Mit der Intensivierung und Ausdehnung des Ackerbaus wird sich, so in Süddeutschland die Gewannflur aus den alten Becken-, Tal- und Gäulandschaften aus der Langstreifenflur herausgebildet haben. Im Rahmen der Dreifelderwirtschaft entstanden drei Großgewanne, von denen jedes Dorfmitglied einen Streifen bewirtschaftete. Die Bewirtschaftung im Rahmen der Dorfgemeinschaft nennt man Gewannverfassung.

Die Dreifelderwirtschaft wurde die vorherrschende Form der Ackernutzung. Der einzelne Bauer hatte sich im Rahmen der Dorfgemeinschaft der jeweiligen Art des Anbaus in den einzelnen Gewannen anzupassen. Dabei wurde im Ablauf des Jahres dreimal gepflügt, im Frühjahr für die Sommersaat, im Sommer wurde die Brache umgepflügt, im Herbst der Boden für die Wintersaat umgebrochen. In Südwestdeutschland baute man vorwiegend Dinkel an, der anspruchsvollere Weizen drang erst allmählich von Westen her vor. Die wichtigste Getreideart im übrigen Gebiet blieb der Roggen, dazu kam in raueren Lagen Gerste und als Sommerfrucht der Hafer. Zum Anbau von Hülsenfrüchten, Gemüse, Obst und Handelspflanzen (Flachs, Hanf, Färbereigewächse) gebrauchte man vielfach den Gartenbereich, der nicht der Brache unterlag. Weite Verbreitung hatte der Weinbau. Bis nach Pommern, West- und Ostpreußen gab es Inseln des Anbaus.

Zur Weide des Viehs dienten nicht nur das Grasland, sondern auch lichte Gehölze und das Stoppelfeld. Herrschaftliche und bäuerliche Ordnungen wiesen den einzelnen zu, wie weit er die Gemeindeweide benutzen durfte. Der rechtlich-soziale Status des Einzelnen wurde dabei berücksichtigt. Bevorzugung der Viehwirtschaft gab es einerseits im Marschenbereich der Nordseeküste von Friesland bis Eiderstadt mit entsprechender Einrichtung auf den Export, andrerseits auf den Viehhöfen der Alpenländer. Auch hier wurden Butter, Käse und andere Erzeugnisse auf den Markt gebracht. Hohen Wert legte man besonders im Bereich der Eichenwälder auf die Schweinezucht. Wo das Tuchgewerbe sich entfaltete, brauchte man die Wolle der Schafe. Die Verbreitung des Ritterideals regte die Pferdezucht an. Im Sachsenspiegel, der um 1230 entstand, wurden für ein Rind 4 Schillinge Buße oder Wehrgeld gefordert, für ein Mutterschwein oder einen Eber 5, für einen Zugochsen 8, für ein Ackerpferd aber 8 - 12 Schilling.

Das aufblühen des Städtewesens, die Ausweitung der Geldwirtschaft neben der Naturalwirtschaft, die Ablösung und Aushöhlung der personalrechtlichen Beziehungen auf Kosten des aufsteigenden Territorialstaates beeinflussten in vielfacher Weise die Beziehung zwischen dem Grundherrn und dem Grundholden und ließen neue Formen der Leistungen und Abgaben entstehen. Der Grundherr erhielt die Grundzinsen für den Boden, den er dem Grundholden überließ. Zehntabgaben wurden der Kirche errichtet. Hinzu kamen die Vogteilasten, die der Träger der Gerichtsgewalt erhielt, und zuletzt die landesherrlichen Steuern. Aber das waren nur die Hauptleistungen. Da gab es ferner Bannrechte auf Wald und Weide, Mühlen und Backhaus, Vorkaufsrechte für bäuerliche Erzeugnisse, Straf- und Bußgelder und anderes. Insgesamt war dies ein Geflecht von Rechten und Leistungen, das je nach lokalen Verhältnissen verschieden und als Ganzes schwer zu überschauen war.

Zu den wichtigsten, natürlich nur allmählich vor sich gehenden Veränderungen im Rahmen des grundherrlichen Systems gehört die Herausbildung der Pacht. Der Pachtbetrieb bildete sich namentlich in der Nähe der aufblühenden Städte aus, deren Märkte gute Absatzmöglichkeiten boten. Man verpachtete auf Zeit oder gab in Erbpacht. Dabei gab es verschiedenste Formen der Teilpacht, Kombinationen, Möglichkeiten der Abgaben. Löste sich die Grundherrschaft im Westen in ihrer bisherigen Form allmählich auf, so darf nicht übersehen werden, dass daneben von einigen Grundherren ausgesprochene Großwirtschaft betrieben wurde. Das taten insbesondere die Zisterzienser, die Ackerlandkomplexe von über 1000 Morgen bewirtschafteten und entsprechen große Wirtschaftsgebäude hatten. Für die Versorgung der Städte war das wichtig.

Was ein Bauer von seinem Anwesen herauswirtschafte, lassen die Teilbauverträge erkennen. Auf Einzelfälle kann hier nicht eingegangen werden, eine gewisse Skepsis bezüglich der aufgestellten Berechnung, wie viel oder wie wenig einem Bauern nach Abzug aller Abgaben noch blieb, scheint angebracht zu sein. Bei einer Hufe der Insel Poel in der Wismarer Bucht musste, wenn Aussaat und Futter abgezogen waren, die Hälfte des Getreideertrages als Abgabe entrichtet werden. Für die Familie des Bauern blieben noch knapp 11 DZ. Wenn sie aus 6 Köpfen bestand, so entfielen auf den Einzelnen etwa 180 kg. Wer sagt uns aber, von was die Familie sonst noch lebte? Man hatte Geflügel, den Garten mit Gemüse und Obst, man hatte Bienenzucht, man sammelte im Wals Beeren und Pilze und gerade im Küstengebiet bestand noch die Möglichkeit der Fischerei.
War die Belastung bei den Viehhöfen, den Schwaigen, der Alpenländer ähnlich, so muss man auch hier an zusätzliche Nahrungsquellen denken. Wenn der Familie nach Entrichtung der Abgaben im Jahr 5000 l Milch und rund 85 kg Butter bleiben und diese wieder 6 Personen zählte, dann ergab dies pro Kopf 800 l Milch 14 kg Butter. In Kalorien umgerechnet erbrachte der Viehbestand der Schwaige ebensoviel wie das Getreide des mecklenburgischen Hofes. Die mecklenburgische Familie kam in günstigen Jahren auf 2000 Kalorien täglich pro Kopf. Das war bescheiden, heute rechnet man bei körperlicher Arbeit mit einem Bedarf von 3000 Kalorien. Wenn Missernte, Viehsterben, Krieg und Plünderung kamen, dann kehrte rasch Not ein. Der Bauer war solchen Gefahren viel mehr ausgesetzt als der Stadtbewohner hinter seinen wehrhaften Mauern.

Ackerbau und Viehzucht bildeten nur einen Teil, zweifellos den wichtigsten Teil der Ernährung der Bevölkerung. Der Garten mit Obst und Gemüseanbau sowie der Weinanbau, die Beeren des Waldes und der Honig der Bienen wurde bereits erwähnt. Die Jagd war namentlich für den Adel eine wichtige Betätigung und Möglichkeit der Nahrungsbeschaffung. Behielt sich der Adel Rotwild, Sau und Bär sowie die Beizjagd vor, so blieb den Bauern das Klein- und Raubwild. Der Fisch als Fastenspeise gibt weitere Anhaltspunkte, man denke an Krebse, Fische in Seen, Teichen, Flüssen und im Meer.

Die Behandlung der gewerblichen Produktion verlangt zunächst die Erörterung der technischen Entwicklung und der Standortfrage. Es wurden im Hohen Mittelalter einige technische Fortschritte erzielt, die vor allem mit der Verwendung mit Wasserkraft zusammenhängen. Die Mühle diente nicht nur dem Mahlen von Getreide. Man presste damit Öl, walkte Tuch, man verwendete das Wasserrad zum Betreiben von Blasebälgen und Eisenhämmern. In der eisenreichen Oberpfalz wird die erste Schmiedemühle für das Jahr 1010 erwähnt. Das 12. Jahrhundert kannte den Trittwebstuhl, im nächsten Jahrhundert kommt das Handspinnrad auf. Der romanische Baustil, der bis ins 12. Jahrhundert herrschte, pflegte die antike Wölbetechnik, die aufkommende Gotik müssen wir für unseren Zeitraum noch weitgehend außer Betracht lassen. Wo Haustein zur Verfügung stand, wurden die Kirchen aus diesem Material gebaut, in den steinarmen norddeutschen Gebieten entwickelte sich statt dessen die Backsteinherstellung. Wie das Bauernhaus war auch das Bürgerhaus noch weitgehend aus Holz errichtet, nur zu repräsentativeren Zwecken gab es Steinbauten.

Eine gewisse gewerbliche Betätigung, Backen, Schlachten, auch einfache Zimmer- und Schreinerarbeiten, ebenso das Spinnen und Weben kannte man auf dem Bauernhof; und im Dorf oder dörflichen Bereich gab es Bauern, die sich zusätzlich auf das Schmieden, Zimmern oder Wagenmachen spezialisierten. Auch die Burg kannte eine gewisse der Selbstversorgung dienenden gewerblichen Betätigung und im Kloster gediehen verschiedenartige handwerkliche und künstlerische Fertigkeiten, deren Erzeugnisse für den Markt interessant waren.

Es gab aber noch stärker spezialisierte Betätigungen, die vor allem durch die Bodenvorkommen bedingt waren. Beispiele sind die rheinischen Töpferorte Frechen, Paffrath und Raeren. Steinbrüche, die der Gewinnung von Bausteinen und Schiefer zum Dachdecken dienten. Schließlich der Bergbau. Deutschland war reich an Erzvorkommen. Schon im 12. und 13. Jahrhundert war Westfalen mit den angrenzenden Gebieten im Bergischen und Nassauischen eines der Hauptproduktionsgebiete für Eisen im nördlichen Europa. Tiefbau betrieb man noch nicht. Man begnügte sich mit dem, was an der Oberfläche abgegraben werden konnte und schmolz es in einem verhältnismäßig einfachen Verfahren unter Verwendung von Holzkohle in Lehmöfen. In sumpfigen Gegenden gewann man den Raseneisenstein, und die Leute, die ihn verarbeiteten, nannte man im Gegensatz zu den Waldschmieden Bruchschmiede. Gerade im Schmiedegewerbe setzte früh die Spezialisierung ein. Schon im 12. Jahrhundert gab es in Werden an der Ruhr einen »Stalman«. Das Eisengewerbe beginnt sich dann in den Städten zu konzentrieren. Eisenbergbau gab es auf der linken Rheinseite, im nördlichen Eifelgebiet, des weiteren im Harz, wo der Eresberg im 12. Jahrhundert betrieben wurde, im Fichtelgebirge und in der Oberpfalz, ja auch in Schlesien. Konrad III. vergab 1150 die Kupfervorkommen bei Stadtberge dem Kloster Corvey. Das Schwergewicht des Kupferbergbaus lag im Bereich des Harzes am Rammelsberg bei Goslar und im Mansfelder Gebiet. 1215 ließen sich die Mansfelder Grafen von Friedrich II. mit dem Bergbau belehnen. Auch in Hessen , Thüringen, Sachsen und Schlesien wurden Kupfervorkommen ausgebeutet. Die Erschließung der Lager beim schlesischen Kupferberg geht ebenfalls ins 12. Jahrhundert zurück.

Wo es Kupfer gab, wurde auch Silber gewonnen, so am Rammelsberg. Ein großer Teil des Silbers, das vom Ende des 10. bis ins 12. Jahrhundert in Umlauf war, stammte von hier. Von den weiteren Silbervorkommen sind noch die von Sachsen, mit dem Schwerpunkt Freiberg, erwähnenswert.


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