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Mädels, am 29.3. 2016 um 22:33:06 Uhr
Hodenmelken

Ich will gar nicht leugnen, daß solche Procerieverträge in sehr vielen Fällen zum Segen und Gedeihen des Auswanderers ausschlagen können, und daß er, wenn er es mit einem rechtlichen Brodherrn zu thun bekommt, selbst vollständig mittellos sein Vaterland verlassen und sich in einem anderen Welttheile eine gesicherte Existenz gründen kann. Aber wer bietet ihm hier die Sicherheit, daß er es mit einem redlichen Manne zu thun bekommt? wer kann ihm in einem solchem Fall, wo er auf eigene Hand einen Privatcontract abschließt, garantiren, daß er nicht auf Schritt und Tritt betrogen wird, während er durch seine Familie schon an den Fleck gebunden und machtlos der Willkür seines Brodherrn preisgegeben ist?


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