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Höhö schrieb am 25.8. 2015 um 15:42:47 Uhr über

Hodentritt

Aus diesen Waldungen erhielten alle in der Umgegend wohnenden Klosterunterthanen, welche das Hauen selbst besorgten, ihren Jahresbedarf an Bau-, Brenn- und Schleißholz theils unentgeltlich, theils zu geringen Preisen. Die Äbte hielten dieses Verfahren ein in ihrem eigenen Interesse: sie steuerten dadurch dem Holzdiebstahl, setzten die Grundholden in den Stand, ihre Anwesen in gutem Stande zu erhalten und ihre Abgaben an das Kloster pünktlich zu entrichten. Bei den Klosterunterthanen kamen daher Waldfrevel nicht oft vor; desto häufiger aber bei den benachbarten edelmännischen Unterthanen in Alten- und Neuenmuhr. 1549 verlangte Wolf von Lentersheim zu Altenmuhr, dem Kloster stets abgeneigt, für seine Unterthanen Brennholz aus dem Münchswalde; im Verweigerungsfalle werde er den Seinen nicht wehren, ihres Gefallens in dem Walde zu hauen. Darauf wies der Abt Wirsing seinen Förster an, Brennholz gegen mäßige Zahlung abzugeben, jedoch nicht mehr so viel wie sonst, da der Wald herabgekommen sei, weßhalb man auch den Klosterunterthanen in Merkendorf, Hirschlach, Neuses, Triesdorf etc., welche von Altersher Holzrecht aus dem Münchswald hatten, abbrechen müsse; die lentersheimer Unterthanen möchten nur ihren weitern Bedarf von ihren Herren kaufen; der Münchswald bedürfe der Schonung.


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