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Die Leiche schrieb am 26.12. 2009 um 15:44:43 Uhr über

Inaugenscheinnahme

Eines der von den Prozeßordnungen vorgeschriebenen sogenannten Strengbeweismittel ist die Inaugenscheinnahme. Die anderen sind der Zeuge, der Sachverständige, die Urkunde (wobei nochmal zwischen sogen. Privaturkunden und öffentlichen Urkunden unterschieden wird) und die amtliche Auskunft.


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