>Info zum Stichwort Patientenverfügungsgesetz | >diskutieren | >Permalink 
mcnep schrieb am 26.6. 2008 um 14:35:46 Uhr über

Patientenverfügungsgesetz

Haben Sie sich im Internet schon unsere neue Verfügung runtergeladen, sie wollen doch schließlich auch nicht, dass ein anderer Schwerkranker auf ihre Maschine warten muss? Überlegen sie mal, wenn Sie in der Situation wären, vielleicht ist der nächste Patient nur querschnittsgelähmt, aber Sie ein Brot auf Lebenszeit... Wir können Sie gegebenenfalls sofort in unser angeschlossenes Hospiz rüberfahren, das ist gleich um die Ecke... Überlegen Sie, da bekämen Sie auch ausreichend Morphium, sie wissen doch, in unserer täglichen Klinikpraxis kommen die Palliative leider viel zu kurz. Da unten müssen Sie unterschreiben, den Teil mit der Organspende können Sie weglassen, das ist mehr für unsere jüngeren Patienten gedacht. Herzlichen Dank, dann wollen wir mal sehen, was wir noch so für Sie tun können.


   User-Bewertung: +2
Was kann man tun, wenn »Patientenverfügungsgesetz« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Patientenverfügungsgesetz«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Patientenverfügungsgesetz« | Hilfe | Startseite 
0.0051 (0.0025, 0.0012) sek. –– 821994783