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Andrea schrieb am 22.10. 2001 um 22:34:50 Uhr über

Pflichtverletzung

Hallo zusammen,

in D gilt (unter anderem) für Kapitalgesellschaften die gesetzliche
Verpflichtung, ihren Jahresabschluss beim Handelsregister einzureichen,
und zwar »innerhalb von 12 Monaten«. Das heißt, wenn ich jetzt
nachgucke, müsste mindestens die Bilanz für 1999 vorhanden sein.

Nun gut - ich habe einen potentiellen Kunden (GmbH), bei dem ist das
nicht der Fall. Gründung war wohl 1997 und seitdem ist noch keine Bilanz
hinterlegt worden. :(

Ich kann ja beim Registergericht einen Antrag stellen, dass dieses
Unternehmen eine Offenlegungsaufforderung erhält. Damit kenne ich die
Zahlen aber immer noch nicht.
Meine Frage ist: Wie lang ist denn die Nachfrist für das betroffene
Unternehmen? Sprich: Mit welchem Zeitraum muss ich ungefähr rechnen von
meinem Antrag bis zur tatsächlichen Hinterlegung der Bilanz(en)?


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