1. Ein Roboter darf kein Wasserlebewesen verletzen oder durch Untätigkeit gestatten, dass einem Wasserlebewesen Schaden zugefügt wird. 2. Ein Roboter muss den ihm von einem Menschen oder Wasserlebewesen gegebenen Befehlen gehorchen - es sei denn, ein solcher Befehl würde mit Regel eins kollidieren oder er wird von einem Salzwasserkrokodil mit fiesem Charakter erteilt. 3. Ein Roboter muss die Existenz des Blasteraquariums beschützen, auch wenn dieser Schutz mit Regel eins oder zwei kollidiert. (frei nach Asimov)