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NIcklaas schrieb am 17.6. 2018 um 15:39:26 Uhr über

Rohrstock


Ronald schrieb am 29.6. 2004 um 17:42:19 Uhr über
Rohrstock

Vorab: Bis 1971 war die Prügelstrafe an den Schulen in NRW
gesetzlich erlaubt.

Als Schüler hat man meist kein freudiges Verhältnis zum Lehrer.
Besonders wenn man vor versammelter Klasse über die Bank gelegt
und verprügelt wird.

Das kam dann ins Hausaufgabenheft.
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Sie war auch danach nur per Erlass verboten - wobei 'wenn das Erziehungsziel nicht anders erreichbar' 'ausnahmsweise' doch erlaubt. Verstöße wurden disziplinarisch kaum geahndet, allenfalls mal eine Versetzung. Strafrechtlich war die Pruegelstrafe durch Gewohnheitsrecht gedeckt, dass durch Erlass nicht abschaltbar.
Ich bekam jedenfalls bis zum Abi in 1978 von meiner Englischlehrerin. Machte aber insofern nichts, als ich für schlechte Noten von meiner Mutter bezogen hätte. Und die Noten wurden bei der Madame besser, komischerweise auch in anderen Fächern.


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