Die Sonderstichwortverordnung regelt den Umgang mit etlichen Alt-Stichworten der folgenden Klassen: explosiv, leicht entzündlich, brennbar, giftig, ätzend, radioaktiv oder erbgutschädigend. Alle Sonderstichworte, die eine dieser Eigenschaften besitzen, dürfen nicht mit dem Hauswortcontainer / gelben Satz entsorgt werden, sondern müssen in eine der zahlreichen Sonderstichwort-Annahmestellen gebracht werden. Es ist hierbei auf funktionelle Schutzkleidung zu achten; besonders der Wortschutzanzug ist hierbei sehr hilfreich. Fragen zum Stichwort-Recycling können jederzeit unter 0190/76337784249678 bzw. 0190/sonderstichwort zum Ortstarif geklärt werden. Oder sprechen Sie einfach ein Blaster-Elite-Mitglied Ihres Vertrauens an.