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Dortessa schrieb am 26.4. 2001 um 09:32:05 Uhr über

Täterätä

In auffallender Häufung fand sich im Chromosomensatz von Triebtätern - Sexualmördern und
Amokläufern - ein zusätzliches männliches Geschlechts -(Y-) Chromosom. Ist es diese
Abnormität im Erbgut, die den Verbrecher zur Tat zwingt? Hat man damit das
»Teufelschromosom« entdeckt? Wächst vielleicht sogar jedes menschliche Verhalten - das
normale wie das kriminelle - auf einer biologischen Grundlage? Wenn man diese Frage bejaht,
ist der Schuldige unschuldig, wird Strafe zum Verbrechen, Recht zum Unrecht. So könnte das
»Teufelschromosom« zum Prüfstein werden für die Humanität unseres Strafrechts, ja unserer
Gesellschaft. Gibt es den geborenen Verbrecher? Diese Frage, immer wieder gestellt und je
nach Aufklärungsstand und Bewußtsein höchst unterschiedlich beantwortet, wird heute im
allgemeinen mehr oder weniger kompromißlos verneint. Eine von den Sozialwissenschaften
dominierte Kriminologie sieht im Verbrechen eher das Ergebnis negativer Einflüsse aus dem
sozialen Umfeld, während ein konservatives Strafrecht nach wie vor auf dem Prinzip von Schuld
und Sühne beharrt: Der Mensch als frei geborenes Wesen habe die Freiheit, die durch das
Gesetz gegebenen Normen zu achten oder zu mißachten, sich für das Gute oder Böse zu
entscheiden. Beide Standpunkte können gute Gründe ins Feld führen, und in der Tat lassen sich
mit ihrer Hilfe weite Bereiche im Gesamtkomplex menschlicher Kriminalität durchaus
hinreichend erklären. Dennoch gibt es ihn, den geborenen Verbrecher. Schon die Griechen der
Antike wußten um ihn und haben ihn in ihren Tragödien wiederholt dargestellt: den schicksalhaft
und ausweglos zum Verbrechen verdammten, dabei umglücklichen und an seinem Sosein
leidenden Menschen. Verbrecher dieser Art begehen die grauenhaftesten Taten, doch nicht aus
freiem Willen. Der geborene Mörder mordet, weil er nicht anders sein kann, als er ist. Der
geborene Verbrecher ist ein Triebtäter, seine Tat der Sexualmord oder der Amoklauf, und man
erkennt ihn nicht an seinem Körperbau. Das biologische Merkmal, das ihn zu Täter bestimmt,
verbirgt sich in seinem Körperbau. Das biologische Merkmal, das ihn zum Täter bestimmt,
verbirgt sich in seinem Erbgut. Denn wiederholt wurde festgestellt, daß im Chromosomensatz
von Triebtätern das männliche Geschlechtschromosom (Y-Chromosom) doppelt vorhanden
war. In dieser Anlagenkombination besteht die Gefahr, daß Sexual- und Aggressionstrieb eine
unheilvolle Verbindung eingehen, sich gegenseitig aufschaukeln, bis zur Eruption in der
unkontrollierbaren verbrecherischen Tat. In einer Zeit, in der das Schlagwort "biologische
Determination" aus historischen Gründen einen üblen Beigeschmack hat, werden solche
genetischen Bedingtheiten gern und bewußt übersehen. Nur in wenigen - zu wenigen - Fällen
wurden von Triebtätern Chromosomentafeln, sog. Karyogramme, erstellt. Doch diese wenigen
Beispiele reichen aus, um den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Tat und dem
überzähligen Y-, dem »Teufelschromosom«, nahezulegen. Wenn aber die Taten des Triebtäters
genetisch vorbestimmt sind, ist zumindest in diesem Bereich der Kriminalität - vielleicht auch in
allen anderen - das auf dem Vergeltungsprinzip beruhende Strafrecht obsolet. Aus
jahrzehntelanger Erfahrung als Kriminologie plädiert Armand Mergen deshalb für eine Aufgabe
des Prinzips von Schuld und Sühne. Da aber sowohl die Gesellschaft vor dem Täter als auch
der Täter vor sich selbst geschützt werden muß, bietet er als Alternative ein Maßnahmenrecht
nach dem Prinzip der »Défense sociale« an. Vergütung statt Strafe - dies könnte das Konzept
zur Überwindung der Massenkriminalität werden. Denn mögen die Taten eines Menschen noch
so entsetzlich sein - er ist und bleibt ein Mensch


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