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Bettina Beispiel schrieb am 6.10. 2012 um 18:59:51 Uhr über

Urheberrechtsabgabe

Dazu müsste zunächst einmal die Schöpfungshöhe überwunden werden. Auf den Karten ist das eine der interessanteren Isohypsen, wenn man sie lange genug anschaut, bewegt sie sich. Sie wird heiß umkämpft.

Ich nehme eine digitale Kamera, stelle diese in meiner Küche auf und lasse sie 120 Minuten auf meinen Herd gerichtet laufen. Die Aufzeichnung kopiere ich auf eine leere DVD, auf die ich eine Urheberrechtsabgabe geleistet habe, denn ich habe diesen Rohling nicht gestohlen, sondern käuflich erworben. Den so aufgezeichneten Film verschenke ich an eine Bekannte, die eine bekennende Küchenfilmliebhaberin ist. Kann ich in diesem Falle die auf den DVD-Rohling geleistete Urheberrechtsabgabe wiederbekommen? Wäre das ein unsolidarisches Verlangen? Wie ist das mit anderen Medien und Übertragungen, auf die noch keine UA geleistet wird? Gibt es die überhaupt? Was ist mit einem leeren Blatt Papier? Abgesehen von der Handhabung: Wie ist das mit Lochkarten? Mit Aufzeichnungen auf Tesa-Film? Sind bekennende Küchenfilmliebhaberinnen potentielle Terroristinnen?

Bewege Dich stets entlang der Isophrenen, das sind die spannendsten Wege.


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