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Jan schrieb am 16.2. 2019 um 23:29:31 Uhr über

Vollzug-der-Prügelstrafe

Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie im Jahr 2000 dieses Gesetz zur gewaltfreien Erziehung eingeführt wurde. Da war ich gerade 13 Jahre alt geworden. Und weil mein Vater ein so gesetzestreuer Mensch war (und es auch heute noch ist), hat er die mir schon vormittags für den Abend fest angekündigte Prügelstrafe am Nachmittag ausgesetzt, weil das Gesetz wohl um 12 Uhr mittags in Kraft getreten war. Statt der angesetzten, heftigen Tracht Prügel gab es dann drei Wochen Hausarrest. Ehrlich gesagt wäre mir damals ein richtig kräftiger Arschvoll mit drei, vier oder vielleicht sogar fünf Tagen massiver Sitzprobleme lieber gewesen, als volle drei Wochen (!) Hausarrest.


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