Vorwegnahme eines Antragsformulars zur Bescheinigung der Korrektheit der sachlichen Angaben des Antragssteller hinsichtlich seiner Geeignetheit, dem weiteren Prozeßverlauf des beschleunigten Genehmigungsverfahrens nach §3, 2 a der GfrVO in der Fassung von 1988, durch geistige und körperliche Unversehrtheit beiwohnen zu können.