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orschel schrieb am 12.6. 2008 um 08:16:51 Uhr über

Wandgemälde

Früher war es klar, wenn etwas auf eine Wand gepinselt wurde, handelte es sich um ein Wandgemälde. Egal ob Fresko, röhrender Hirsch bei Sonnenuntergang oder auch die Silhouette der 7 Schwaben auf einer Balkonbrüstung.

Heute muss man umdenken, heute müssen Wandgemälde (erwünscht) von Graffiti (bähbäh) abgegrenzt werden. Mit künstlerischen Gesichtspunkten kommt man da nicht weit, siehe 7 Schwaben.

Vielleicht geht es ganz einfach juristisch: wenn der Eigentümer der Wand nicht der ist, der die Farbe bezahlt hat - dann handelt es sich um Graffiti.


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