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voice recorder schrieb am 31.12. 2002 um 01:57:15 Uhr über

gats

nanzdienstleistungen, Telekommunikation, audiovisuellen Diensten, Seeverkehr und bei der Erbringungsart des grenzüberschreitenden Personenverkehrs. Ein großer Teil der Meistbegünstigungsausnahmen der Europäischen Union betrifft die audiovisuellen Dienstleistungen (vgl. Liste der spezifischen Verpflichtungen: 1723f.).

Das Einfalistor.- Transparenz
Artikel 111 des GATS enthält die Verpflichtung, alle Maßnahmen, die den Dienstleistungshandel betreffen, zu veröffentlichen. Einmal im Jahr muss die WTO über die Änderungen diesbezüglicher Gesetze, Vorschriften oder Verwaltungsrichtlinien unterrichtet werden. innerhalb von zwei Jahren nach Errichtung der WTO mussten zudem nationale Auskunftsstellen eingerichtet werden, die andere Mitglieder über alle den Dienstleistungshandel betreffende oder einschränkende Maßnahmen informieren. Die Transparenz-Anforderung entfaltet besonders im Zusammenhang mit den Bestrebungen zur Harmonisierung innerstaatlicher Regulierungen sowie zur weltweiten Ausschreibung von Staatsaufträgen ihr Konfliktpotenzial (s.u.).

Durchgriff auf die nationale Ebene: lnnerstaatliche Regulierung Mit dem Artikel VI über die innerstaatliche Regelung ist einer der sensibelsten Bereiche des GATS angesprochen. Die politische Brisanz der Verhandlungen liegt vor allem darin, dass bedeutende Hemmnisse für den internationalen Handel mit Dienstleistungen nicht - wie bei Waren - in Maßnahmen der Zollpolitik, sondern in innerstaatlichen Regelungen bestehen. Mit dem GATS wurde eine multilaterale Verhandlungsinstanz geschaffen, die die Entwicklung international verbindlicher Disziplinen für die staatliche Gesetzgebung und die Regulierung sämtlicher Dienstleistungsmärkte zum Zweck hat. Diese Disziplinen erstrecken sich auf Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsrichtlinien, Normen und Standards sowohl auf der nationalen als auch auf der regionalen und kommunalen Ebene. Damit greift das GATS weit in die Innenpolitik der WTO-Mitglieder ein und berührt nicht selten zentrale und sensible Bereiche staatlicher Regelungshoheit.
Zwar bestätigt das GATS in seiner Präambel und im Artikel VI grundsätzlich das Recht der Mitgliedsstaaten, die Erbringung

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von Dienstleistungen nach ihren politischen Zielen zu regulieren und auch neue Regeln einzufahren. Dabei dür-fen die eingegangenen Liberalisierungsverpflichtungen aber nicht eingeschränkt oderzunichte gemachtwerden. Der Ratfür den Dienstleistungshandel wird in Artikel VI beauftragt, Disziplinen zu entwickeln, die gewährleisten, dass nationale Qualifikationserfordernisse, technische Normen sowie Zulassungsverfahren keine unnötige Belastung des Dienstleistungshandels darstellen. Diese Disziplinen sollen sicherstellen, dass solche Erfordernisse auf objektiven und transparenten Kriterien beruhen und dass sie nicht belastender sind als nötig, um die Qualität einer Dienstleistung sicherzustellen. Welche politischen Ziele aber handelsbeschränkende Maßnahmen legitimieren können, ist noch ungeklärt. Offen ist, ob zur Qualität einer Dienstleistung auch ihre soziale, arbeits-, umwelt- oder strukturpolitische Verträglichkeit gezählt werden darf.
Zur Erarbeitung sektorübergreifender Disziplinen wurde eine »Arbeitsgruppe zu innerstaatlicher Regulierung« eingesetzt. Diese verhandelt vor allem über folgende Punkte (Barth 2000):
Transparenz hinsichtlich der politischen Ziele der staatlichen Regulierung, einschließlich internationaler Konsultationen schon im Vorfeld nationaler Gesetzgebungsvorhaben. m Kriterien zur Bestimmung der Notwendigkeit einer staatlichen Maßnahme zur Erreichung ihres Ziels, der sog. Notwendigkeitstest. Dabei soll darauf geachtet werden, dass eine Maßnahme den Handel so wenig wie möglich beeinträchtigt.
Gegenseitige Anerkennung von Qualifikations- und Zulassungsanforderungen und die Anwendung internationaler Standards.
Das GATS erzeugt folglich einen Druck, schon im Entwurfs- und Beratungsstadium nationaler Regelungen in einen internationalen Beratungsprozess mit interessierten Parteien einzutreten (OECD 2000a). Offen ist dabei, inwieweit nationale Politikpräferenzen, die durch parlamentarische Verfahren legitimiert sein können, gegenüber einzelnen Handelspartnern zurückgestellt werden, insbesondere wenn es bestimmte Druckmittel von Seiten dieser Länder gibt.
So rangiert bei den aktuellen Marktöff nungsforderungen (»requests«) der USA die Transparenz der innerstaatlichen Regulie-

1, Das GATS-Abkom en

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