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wuming schrieb am 30.12. 2007 um 01:12:05 Uhr über

generalstreik


Ein Generalstreik ist eine Streikaktion der gesamten Arbeiterschaft und heute auch anderer Bürger eines Landes oder einer Region. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts favorisierte die anwachsende internationale Arbeiterbewegung den Generalstreik für die Durchsetzung ökonomischer oder politischer Ziele.

Generalstreiks sind wegen ihrer umfassenden Unterbrechung des Alltags überaus wirksam. Unterschiedliche Bereiche des öffentlichen Lebens (Verkehr, Post, Ver- und Entsorgung) kommen zum Erliegen. Meist können Arbeitswillige aufgrund einer gewerkschaftlichen Organisation am Streikbruch gehindert werden. Wenn der Generalstreik von den Gewerkschaften organisiert wird, setzt er ein hohes organisatorisches Niveau der Gewerkschaften voraus.

Häufig bilden schwerwiegende ökonomische Ungerechtigkeiten oder soziale Unruhen die auslösenden Motive für einen Generalstreik.

Neben ökonomischen Ursachen kann ein Generalstreik auch politische Ursachen haben, wie zum Beispiel beim Kapp-Putsch in der Weimarer Republik, wo der Generalstreik schließlich mit zur Niederschlagung des Putsches führte.

Ziel zahlreicher linker und sozialistischer Bewegungen war, durch eine organisierte Lähmung die »sanfte Revolution« des Landes durchzuführen. Wenn Staat und Verwaltung infolgedessen ausgeschaltet sind, wären die Arbeiter in der Lage, die Gesellschaft gemäß bestimmter radikaler Linien zu reorganisieren. Diese Philosophie wurde von den Industriearbeitern der anarchosyndikalistischen Gewerkschaften besonders im frühen 20. Jahrhundert bevorzugt.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Beispiele
1.1 Luxemburg
1.2 Schweizer Landesstreik
1.3 Weimarer Republik
1.4 Frankreich 1968
1.5 Generalstreik in Frankreich 2006
2 Zulässigkeit
3 Siehe auch
4 Literatur
5 Weblinks



Beispiele [Bearbeiten]
Luxemburg [Bearbeiten]In Luxemburg kam es am 31. August 1942 zu einem Generalstreik gegen die deutsche Besatzungsmacht. Der Grund hierfür war die Zwangsrekrutierung junger Luxemburger in die Wehrmacht. Luxemburg war der einzige Staat der während des Zweiten Weltkrieges sich in einem Generalstreik gegen die Besatzung auflehnte. Bei der brutalen Niederschlagung wurde ein Exempel statuiert. Willkürlich ausgewählte Streiker wurden verhaftet, kamen vor das Standgericht und wurden am darauffolgenden Tag erschossen.


Schweizer Landesstreik [Bearbeiten]Der Landesstreik war ein Generalstreik, der vom 11. bis zum 14. November 1918 in der Schweiz stattfand. Es beteiligten sich gegen 400'000 Arbeiter und Gewerkschafter.


Weimarer Republik [Bearbeiten]In Deutschland wurde im März des Jahres 1920 als Reaktion auf den Kapp-Putsch erstmalig zu einem Generalstreik aufgerufen. Wegen des Generalstreikes scheiterte der Putsch dann auch. Auch im Rahmen des Mitteldeutschen Aufstands wurde von linken Kräften zum Generalstreik (KPD und USPD) aufgerufen, der zumindest in der Lausitz, in Teilen des Ruhrgebiets und Thüringen sowie in Hamburg befolgt wurde.


Frankreich 1968 [Bearbeiten]Der größte Generalstreik der neueren europäischen Geschichte - der erste wilde Generalstreik überhaupt - waren die Mai-Unruhen 1968 in Frankreich.


Generalstreik in Frankreich 2006 [Bearbeiten]Am 28. März 2006 fand in Frankreich ein Generalstreik gegen die Arbeitsmarktreform von Ministerpräsident Dominique de Villepin statt, bei der der Kündigungsschutz von Jugendlichen bis 26 Jahren gelockert bzw. aufgehoben werden sollte. Der Kündigungsschutz sollte für die ersten beiden Jahre der Anstellung aufgehoben werden. Nach Angaben der Regierung sollte dies zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit führen. Die Streikenden befürchteten entgegengesetzte Ergebnisse, weil Kündigungen ohne Frist und ohne Angabe von Gründen möglich seien. An dem Streik nahmen Angehörige vieler sozialer Schichten teil, einschließlich vieler Studenten, da zum Beispiel auch Hochschulabsolventen von der Lockerung des Kündigungsschutzes betroffen gewesen wären.


Zulässigkeit [Bearbeiten]In Deutschland sind Generalstreiks, anders als etwa in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt und somit rechtswidrig (Tarifautonomie). Ganz abgesehen davon, dass der Politische Generalstreik nicht ausdrücklich in der Verfassung der BRD verboten ist, sondern in Gerichtsentscheidungen ausgeschlossen wurde. Diese Entscheidungen basieren letztlich auf einem Gutachten (1952) und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1955, an denen beide Male Hans Carl Nipperdey zentral beteiligt war.


Siehe auch [Bearbeiten]Spartakusaufstand
Streik

Literatur [Bearbeiten]Michael Halfbrodt: Generalstreik, Achtstundentag und Erster Mai. Ein Kapitel aus der radikalen Arbeiterbewegung. Bielefeld: Ed. Blackbox, 1997.

Weblinks [Bearbeiten]Artikel Schweizer Landesstreik 1918 im Historischen Lexikon der Schweiz
Vonhttp://de.wikipedia.org/wiki/Generalstreik
Kategorien: Politischer Widerstand | Arbeiterbewegung | Streik



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