Das Wort »dengeln« ist nur die Grundform des recht eigentlich ausschließlich in dieser zusammengesetzten Form benutzten Tätigkeitsbeschreibung: hindengeln Etwas hindengeln, z.B. einen Auspuff hindengeln, ihn passend machen (mit Hammer und Schweißgerät). Die wiederum etwas lapidarere Zusammensetzung dieses Begriffes ist das Verb »zurechtdengeln«, bei dem die eher unprofessionelle Veränderung eines Gegenstandes hin zum »Passen« recht deutlich und mit voller Absicht zur Schau getragen wird.