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Junge schrieb am 29.5. 2017 um 17:07:31 Uhr über

kastrieren

Der Kaiser von Deutschland verweigerte es, wie Zeitungen berichten, bei seinem Kranksein Arznei einzunehmen, und er wurde trotzdem gesund. Dies passirt übrigens noch jeden Tag sehr vielen anderen Kranken, welche den Muth haben, Arznei zu verschmähen. Solche Heilungen, bei welchen der Kranke von selbst gesund wird und die man früher einem besonderenArzte im Menschen“ zuschrieb, würden einen weit bessern Ruf genießen, als dies der Fall ist, wenn die Wiedergenesenden nicht viel zu zeitig volle Gesundheit beanspruchten und die vorher erkrankten Organe noch längere Zeit vorsichtig behandelten. Es müßte z. B. ein Reconvalescent, der von sogenannten Brustbeschwerden (Husten, Auswurf, Kurzathmigkeit etc.) heimgesucht wurde, noch längere Zeit alle Verstöße vermeiden, welche den Athmungsorganen schädlich werden könnten, wie: die Behinderung des Athmens (durch enge Kleidung, Uniform, Schnürleib, enge Halsbinden etc.), Einathmen kalter, rauher, unreiner (rauchiger und staubiger) Luft, zumal bei Nacht, besonders den schnellen Wechsel zwischen kalter und warmer Luft, Störungen im Blutlaufe durch Herz und Lungen, die sich hauptsächlich durch stärkeres Herzklopfen zu erkennen geben (wie anstrengende Bewegungen, vieles und lautes Sprechen, aufregende Getränke und Gemüthsbewegungen etc.). Eine große Gefahr für solche Reconvalescenten bergen aber vorzeitige Cur- und Badereisen, zumal in rauher Jahreszeit und ohne Respirator. Man beherzige ja, daß in der Wiedergenesungsperiode der Mensch für alle Schädlichkeiten leichter empfänglich ist und daß durch solche das frühere Leiden nicht nur sehr leicht zurückgerufen, sondern auch zu lebensgefährlicher Höhe gesteigert werden kann. Als eine Hauptregel möge sich deshalb jeder in der Wiedergenesung Begriffene merken, daß es nach dem Schwinden der Krankheitserscheinungen und selbst nach Eintritt des Wohlseinsgefühles doch noch längere oder kürzere Zeit bedarf, ehe dem erkrankten Organe, sowie überhaupt dem ganzen Körper eine angestrengte Thätigkeit, sei es auch in seinen Vergnügungen, zugemuthet werden darf.


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