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baumhaus schrieb am 3.7. 2012 um 23:44:27 Uhr über

konkludent

Wenn Du in den öffentlichen Omnibus einsteigst, akzeptierst Du die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe ohne eine entsprechende Willenserklärung abgegeben zu haben. Dein Einsteigen allein reicht dann sozusagen als Willenserklärung aus.


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