>Info zum Stichwort mittel | >diskutieren | >Permalink 
stopthewar schrieb am 15.2. 2003 um 10:29:47 Uhr über

mittel


08
14.02.2003



Ulrich Arnswald

Die Begründungslüge









Start
Service
Recherche
DER ZWECK UND DIE MITTEL Eine mögliche
Irak-Invasion wäre kein »Präventivkrieg«

Aggression kann als das eigentliche Verbrechen des Krieges
bezeichnet werden, weil es Menschen zwingt, ihr Leben zu
riskieren, um ihre Rechte zu verteidigen. Aggression ist nur
zwischen zwei Staaten möglich und somit eines der wenigen
Verbrechen, das ein Staat gegen einen anderen verüben kann,
wobei das Opfer einer Aggression immer ein Recht auf
Verteidigung hat. Schließlich, eine Aggression bleibt auch dann
eine Aggression, wenn dagegen kein Widerstand geleistet wird
oder werden kann.

Die Schwierigkeit des internationalen Rechts, mit Aggressionen
umzugehen, besteht nun allerdings darin, dass es keine
Abstufungen für aggressive Handlungen gibt. Während man im
Strafrecht zwischen Raubmord, Totschlag, Mord etc.
unterscheidet, kennt internationales Recht keine vergleichbaren
Differenzierungen. Hieraus resultiert ein weiteres Problem:
Obwohl dem Opfer grundsätzlich Widerstand bei Aggressionen
erlaubt ist, stellt das in zwischenstaatlichen Konflikten eine große
Bürde dar, denn jegliche Art von Gewaltanwendung ist nicht
denkbar, ohne dass viele Menschenleben riskiert werden.

Eine Aggression ist insofern immer einzigartig, da sie im Prinzip
alle Rechte in Frage stellt. Bezogen auf den Staat sind es vor
allem das Recht auf politische Souveränität und territoriale
Integrität. Das sind zwar international anerkannte Rechte von
Staaten, sie resultieren aber ursprünglich aus den Rechten der
Individuen (die ja die Bürger eines Staates sind) und erhalten von
diesen ihre Legitimation. Schließlich werden im Krieg nicht
einfach nur Staaten angegriffen, sondern vielmehr ihre Bürger,
deren individuelle Rechte durch einen Krieg rigoros gebrochen
werden - ob es sich nun um das Recht auf Freiheit, auf Leben
oder politische Selbstbestimmung handelt. Alle Werte und Rechte
einer Gesellschaft sind durch eine Aggression in ihrem Bestand
gefährdet. Dies ist der Grund, warum bei Aggressionen immer
von den Rechten der von einer Aggression Betroffenen die Rede
ist.

Dabei lassen sich in entsprechenden Konflikten zwei
Vorgehensweisen erkennen: Erstens gibt es im Fall von
Aggressionen die klare Präferenz einer militärischen Antwort,
wenn eine Aggression begonnen hat. Und zweitens, wenn
Kämpfe ausbrechen, muss es immer einen Staat geben, gegen
den das Recht durchgesetzt werden soll und werden kann. Dies
erlaubt es, zwei Arten von Kriegen zu rechtfertigen: Einerseits die
Selbstverteidigung eines Opfers von Aggression, andererseits
die Rechtsdurchsetzung durch den betroffenen Staat oder die ihm
zuteil werdende Unterstützung durch jedes andere Mitglied der
internationalen Gemeinschaft. Das heißt, unbeteiligte Dritte
müssen als Teil der Staatengemeinschaft nicht zuschauen,
sondern können und sollen sich bei der Rechtsdurchsetzung
beteiligen. Die USA beanspruchen im Irak-Konflikt genau eine
solche Position für sich.

Es ist aber zu berücksichtigen, dass - um einen Krieg
rechtfertigen zu können - erst einmal eine Aggression
stattgefunden haben oder nachweisbar unmittelbar bevorstehen
muss. Unter keinen anderen Vorzeichen darf Gewalt in der
internationalen Gemeinschaft ausgeübt werden, auch nicht wegen
vorhandener Differenzen in politischen oder religiösen
Angelegenheiten. Wird keine unmittelbare Kriegsgefahr
nachgewiesen, darf es per se auch nicht zu kriegerischen
Handlungen gegen einen Staat kommen. Zweifelsohne kann ein
Staat aber in den Krieg ziehen, wenn er sich gegen eine
immanente Aggression verteidigt, die zwar faktisch noch nicht
stattgefunden hat, aber unmittelbar bevorsteht.

Ein solcher »Präventivkrieg« erfordert allerdings Kriterien, um die
unmittelbare Gefahr zu messen. Diese Kriterien jetzt und für
immer festlegen zu wollen, ist ausgeschlossen - ein Phänomen
jeglicher Präventivkriege, besonders ihrer reduzierten Form, der
dank moderner Kriegstechnik geführten »Präventivschläge«.
Wohl können eine Generalmobilmachung, Grenzverletzungen,
Truppenmobilisierungen, Militärallianzen oder Seeblockaden
bereits als Bedrohung gelten, generell jedoch müssen drei
Grundbedingungen gegeben sein, um von einer unmittelbaren
Bedrohungssituation zu sprechen: Es muss eine erkennbar aktive
Kriegsvorbereitungen geben; es bedarf einer sich
manifestierenden Absicht, einem anderen Staat Schaden zufügen
zu wollen; es muss eine Situation vorhanden sein, in der Abwarten
statt Kämpfen das Risiko, Opfer einer Aggression zu werden,
erheblich vergrößert. Nur wenn diese drei Kriterien erfüllt sind,
kann ein Präventivkrieg oder Präventivschlag als legitimiert
gelten.

Was Politiker (wie Jörg Schönbohm/CDU im Spiegel) öffentlich
verkünden, ohne die obigen Bedingungen zu respektieren,
unterminiert das Völkerrecht. In diesem Zusammenhang sei auch
darauf hingewiesen, dass moderne Kriegstheorien kein
Umkehrungsprinzip der Beweislast kennen, wie es jetzt
bedauerlicherweise von vielen schlecht ausgebildeten
Journalisten in den Raum gestellt wird. Die profane Behauptung,
die Beweislast würde jetzt nicht mehr bei den
UN-Waffeninspektoren liegen, sondern vielmehr bei Saddam
Hussein selbst, ist inhaltlich schlicht falsch. Dies wäre noch
verzeihlich, wenn damit nicht automatisch auch eine Enthegung
des Völkerrechts postuliert würde, also genau der
Rechtsgrundlage, die manche Kommentatoren offenbar nicht
kennen und daher auch kein Bewusstsein dafür entwickeln,
welche Geister sie mit ihren geistigen Schnellschüssen rufen.
Wenn ein Staat künftig seine Unschuld zu beweisen hat, und nicht
mehr die internationale Staatengemeinschaft seine Schuld
feststellen muss, dann braucht eigentlich die Schuldfrage gar nicht
mehr gestellt zu werden, denn jeder Unschuldsbeweis ließe sich
in diesem Fall a priori zurückweisen. Abgesehen davon, wäre
dann auch zu fragen, wie man beweist, was man eventuell nicht
hat. Das scheint ein logisches Paradox zu sein.

Wer im Westen über den Tellerrand blickt, muss hoffen, dass sich
die Vereinigten Staaten der Konsequenzen ihres Handelns
hinreichend bewusst sind. Nicht, wie oft behauptet, wird ein Krieg
durch sein Resultat - die eventuell bessere Nachkriegsordnung für
die seit Jahrzehnten unter der Diktatur leidenden Iraker -
legitimiert, vielmehr muss ein Krieg bereits im Vorfeld
völkerrechtlich legitimierbar sein. Es wäre, auch wenn dies
gleichfalls von nicht allzu analytisch versierten Journalisten großer
Zeitungen in diesem Land verkündet wird, äußerst zynisch, daran
zu glauben, dass eine utilitaristische Verbesserung gegenüber
dem status quo ante bellum bereits eine moralische Legitimation
von Präventivkriegen darstellt. Der Zweck heiligt auch hier nicht
die Mittel.

Der Autor ist Gründungsdirektor des European Institute for International
Affairs/Heidelberg. Er unterrichtet Politische Philosophie an der TU Darmstadt.
Mit Jens Kertscher Herausgeber von: Die Autonomie des Politischen und die
Instrumentalisierung der Ethik, Manutius Verlag, Heidelberg, 2002.


mail an die Redaktion nach oben


Impressum -
Archiv &
Recherche -
Abonnement





   User-Bewertung: -1
Tolle englische Texte gibts im englischen Blaster

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »mittel«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »mittel« | Hilfe | Startseite 
0.0166 (0.0051, 0.0100) sek. –– 821333300