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Nike schrieb am 8.4. 2002 um 19:12:56 Uhr über

verboten

Verboten und Sex.
Man sollte annehmen, dass so etwas Wunderbares wie Sex ohne jegliche Verbote auskommt, ganz nach dem Motto: Alles, was beim Sex Spaß macht, ist erlaubt.

Doch dieser Satz darf nicht unkommentiert stehen bleiben. Denn es gibt in der zivilisierten Gesellschaft unserer Zeit (an deren »Zivilisiertheit« man so manches Mal verzweifeln mag) mehrheitlich akzeptierte Regeln, deren wichtigste in Gesetze gefasst sind, Regeln, die die Freizügigkeit des Einzelnen immer dann begrenzen, wenn die körperliche und/oder seelische Unversehrtheit Anderer in bestimmter Weise beeinträchtigt wird.

Zu den allseits akzeptierten Verboten gehören zum Beispiel
1. unfreiwilliger Sex (Vergewaltigung),
2. Sex mit Minderjährigen (Ausnutzen von Schutzbefohlenen),
3. Sex mit Tieren (Tierschutzdelikt),
4. die direkte Darstellung des Geschlechtsaktes oder erregter primärer Geschlechtsteile in der Öffentlichkeit (Pornografie),
5. Sex in der Öffentlichkeit (Erregung öffentlichen Ärgernisses).

Dass diese Verbote nicht naturgegeben, sondern Sozialisationsprodukte unserer heutigen Gesellschaft sind, zeigt die Tatsache, dass sich allein in den letzten Jahrzehnten die Strafbewehrung zwischen 1 und 4 merklich verschoben hat: Es entspricht unserem heutigen Rechtsempfinden, dass z. B. Sex mit Kindern relativ hoch bestraft wird im Vergleich zum möglichen Strafmaß für das Verbreiten pornografischer Medien.


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