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Mitteilung von Bobby (20.5.2021 10:26:34):
>Warum quält ihr mich??????????.
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt.
Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen daß Ihr Antrag
»Abstellen der Drohbriefe«
abgelehnt wurde.
Zur Begründung:
Der Verwaltungsakt Nr. 172/1-23 besagt daß die Abteilung »Drohbriefe an Dr. Schmidt« die Aufgabe hat Drohbriefe an Dr. Schmidt zu schreiben. Eine Auflösung dieser Abteilung ist nur durch Beschluß durch den Staatsrat durchzuführen.
Rechtbehelfsbelehrung:
Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Der Einspruch bedarf der Schriftform. Zur Prüfung der Wahrung einer fristgerechten Einsendung wird der Poststempel herangezogen.
Hochachtungsvoll
Bobby, Staatsekretär
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