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Mitteilung von Schmidt (22.8.2011 16:48:07):
Klage

Klage

Ich, Schmidt, klage die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten AÖRD an wegen Begünstigung des Aberglaubens,

so geschehen in der Sendung „Sturm der Liebe“ vom 22. August 2011,
als Debbie, Tochter des Hotelarztes Niederbühl, in ihrem Wahn bestärkt wird, sie habe
prophetische Träume.

Zum Hergang:
Debbie, die sich gleich mit der ebenfalls leicht debilen Tanja die aus Karten liest, zusammentut, vertritt ihren prophetischen Traum sie müsse ihren Vater vor einem tödlichen Sturz bewahren mit aller Heftigkeit. Der Arzt und Naturwissenschaftler tritt dieser Auffassung seiner Tochter mit aller Entschiedenheit entgegen, wie es sich gehört.

Doch dann stürzt er tatsächlich.

Dieser Fortgang der Geschichte ist dazu geeignet den ohnehin schon dominierenden Aberglauben in der Bevölkerung noch zu unterstützen und ist auf das Allerschärfste zu verurteilen.