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Mitteilung von Freno d'Emergenza (20.6.2014 00:37:02):
>REICHSGRÜNDUNG!!!!!!!!

>ICH GRÜNDE AAAAIN RAAAAAAAAAAAAAAAAAAIIIICH!!!!!!!

Die Gründung von Reichen bedarf schon seit 1989 der notariellen Beurkundung, in welcher nicht nur de Reichsgründungsakt als solcher, sondern auch die Verfassung des Reiches und die ersten Verfassungsorgane des Reiches zu bestellen sind und ist ausserdem Reichsgründungssteuerpflichtig. Reiche haben zudem erhebliche Unterhaltskosten durch die Verpflichtung zur Abgabe von Körperschaftssteuererklärungen. Reiche sind zudem bilanzierungspflichtig, was weitere kosten auslöst, da die meisten Reichsgründer zu Bilanzerstellung nicht selbst in der Lage sind.

An Deiner Stelle würde ich mir daher die Sache noch einmal durch den Kopf gehen lassen.