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Mitteilung von Freno d'Emergenza (12.3.2015 21:43:19):
Schmidt über »Bewegung-für-einen-Freno-freien-Blaster«

[zum Original-Text]

> herr freno, legst Du Dir grade wieder mal nen neuen Namen zu,
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> und schaffst den alten selbst ab ?
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> wie ist das eigentlich wenn nach der dreiundneunzigsten Vermögensverwaltungsgesellschaft die vierundneunzigste Vermögensverwaltungsgesellschaft aufmacht. Ich hab das immer haufenweise in den Zeitungsankündigungen gelesen und nicht so recht verstanden. Immer die gleichen Namen, immer das gleiche Firmenziel, immer eine neue Nummer....
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Das letztere kann ich Dir erklären. Es handelt sich um sogen. Vorrats-Mantel-Gründungen.

Wenn man eine GmbH neu gründen will, dauert das verhältnismässig lange, bis sie im Handelsregister eingetragen ist und damit »vollgültig« da und handlungsfähig. Das kann an Überlastung des Gerichts hängen, an Faulheit der Justizbeamten, aber auch an völlig unvorhergesehenen Hemmnissen: so wird beispielsweise vorschriftsmässig die Stellungnahme dieser unsinnigen IHKs eingeholt, die dann gelegentlich einer Eintragung widersprechen – meist wegen dem Firmennamen, den sie für unzulässig halten. Das kann dann zu monate- und jahrelangen Registerstreitigkeiten führen.

Häufig braucht man aber eine GmbH »to go«, sofort, zu mitnehmen, um zB sofort ein sich anbietendes Geschäft über diese Gesellschaft abzuwickeln. Ein Weg liegt im sogen. »Mantelkauf«. Er ist rechtlich nicht ganz koscher, aber gangbar. Man kauft eine GmbH, die wirklich nur noch eine leere Hülle ist, den »Mantel«. Sie hat kein Vermögen, keine Geschäftsaktivitäten, sie ruht. Man geht – mit dem »Eigentümer« des »Mantels« zum Notar, beurkundet, zahlt den Kaufpreis, wird zum Geschäftsführer bestellt – und kann binnen weniger Stunden sofort »loslegen«.

Das ist der Sinn und Zweck der Sache.