?  
  Hoch: [8]
Links: [4]Liste: [5]Rechts: [6]
Runter: [2]
Mitteilung von BERND (1.2.2010 23:27:11):
>Zur Warnung!

>Heute erhaltenes Schriftstück vom Amtsgericht Nürnberg:
>
>Strafbefehl
>
>Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:
>
>Am 22.03.2009 um 21.47 Uhr veröffentlichten Sie in dem Internetforum www.assoziations-blaster. de unter dem Autorennamen »(hier steht der Name eines deutschen Politikers, welcher 1933-1945 zu trauriger Bekanntheit kam)« einen Forumsbeitrag mit dem Titel »(Grußformel aus jener Zeit)«. Dieser Artikel war, wie sie wussten, für eine Vielzahl von unbeteiligten Benutzern dieses Internetforums wahrnehmbar.
>
>Ihnen war bewusst, dass es sich bei der Parole »(Parole)« um ein Kennzeichen der ehemaligen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) handelt.
>
>Sie werden daher beschuldigt,
>
>im Inland ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwendet zu haben,
>
>strafbar als
>
>Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
>gemäß §§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1, Satz 2
> i.v.m. 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB.
>
>
>Beweismittel:
>
>Zeugen:
>1.Name
>2.Name
>
>Urkunden:
>Auskunft aus dem Bundeszentralregister (kein Eintrag)
>
>Sonstiges:
>T-Online Auskunft für die PI (Nummer) am 23.03.2009 um 21.47
>
>
>Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 50,--EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 2000,--EUR.
>
>An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe.
>Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Sie haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.
>
>Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar,soweit Sie nicht innerhalb von zwei zwei Wochen nach Zustellung bei dem vorstehend bezeichneten Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch erheben.
>
>Die schriftliche Erklärung muß in deutscher Sprache erfolgen.
>
>
>Unterschriften
>Stempel
>
>
>
>
>
>Was ich damit sagen möchte: Ich als Linker und eifriger »die Linke« Wähler bin nun Vorbestraft wegen Verwendung von NS-Symbolen, es ist der HAMMER!
>Liebe Leute, seid also vorsichtig, was ihr im Blaster schreibt, auch in zynischer Überspitzung oder im Zustand sarkastischen Übermuts, oder auch im Suff.