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Mitteilung von Bobby (22.6.2013 19:19:13):
>>>>>>SAUFBOLDE ALLER LÄNDER VEREINIGT EUCH!!!!

>>>>>>UND FORZET!
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>>>>>uff, ich bin ein wenig durch den Wind. Ich habe gerade erfahren, was heißt gerade, heute eben, dass mein ehemaliger 'landlord' mich um gut 300-400 Tacken prellen will. Er hat mir eine Abrechnung geschickt, in der er mir 690 Euro als Abgeltung für fällige aber wegen einer Komplettrenovierung nicht durchzuführende Schönheitsreperaturen in Rechnung stellt. Ich habe nur gelacht. Habe ihn heute angerufen, er hat gemeint, das wäre vollkommen rechtens, da ich neben dem üblichen Malern auch die Fenster hätte abschleifen und neu hätte Streichen und lasieren müssen. Was ich angesichts der Tatsache, dass ich da nichtmal fünf Jahre gewohnt habe, und angesichts des Umstands, dass die Fenster schon vollkommen im Arsch waren, als ich eingezogen bin, für höchlich dubios halte. Ja selbst wenn, bei den gängigen Marktpreisen für solches Handwerkertum wäre wohl schwerlich eine solche Rechnung zustande gekommen. Das hier schon angedeutete Problem war natürlich, dass er die Sache mit der Kündigungsbestätigung so ein wenig hat hängen lassen und ich natürlich keinen Beweis habe, dass ich diese Kündigung je verschickt habe. Ich habe dann nur gemient, dass er fordern solle, was er wolle etc, und wann wir die Wohnungsübergabe machen etc etc. Naja, dann hat er total überdreht gemeint, ich solle ihm, gleich, wenn ich nach Hause komme, eine E-Mail schicken, dass ich dieser Abgeltung bzw. dem Einbehalt von drei Vierteln der Kaution zustimme, dann, und erst dann könne er mir einen Termin für die Übergabe nennen. Da war natürlich höchlich klar, wohin die Reise geht. Pah! Ich habe dann, in größtem Ärger gegengerechnet, nochmal drei Monate zu insgesamt 1300 Euro oder ungerechtfertigte Unkosten von ca. 400 Euro (recht großzügig bemessen, wenn man in betracht zieht, dass ein für eine frühere Wohnung beauftragter Maler, selbe Größe, dafür gerade mal 120 Euro veranschlagt hat, diese professionellen Anstreicher sind ja schnell wie der Teufel, das glaubt man als Außenstehender gar nicht...). Pah geschissen drauf. E-Mail Bestätigung, wo lebt der denn. Der hat auch keine Ahnung. Wie meine Mutter. Habe die gefragt, die vermietet so ca 80 Wohneinheiten, die hatte aber auch keine Ahnung lol, hatte nur gemeint, ich solle mich nicht übers Ohr hauen lassen. Na toll. Ich habe jetzt erstmal gesagt, dass das, in Gottes Namen, alles in Ordnung sei und einen Übergabetermin bestätigt bekommen. Insgeheim lechze ich jetzt aber nach einem Rechtsstreit, koste es, was es wolle!!!
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>>>>>(That's the spirit!)
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>>>>>Wut!
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>>>>naja wenn du die Forderung schriftlich (oder per e-mail) hast dann ist das ja schon der Beweis daß die Kündigung angekommen ist, denn auf genau die bezieht sich ja die Forderung.
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>>>>Wegen dem Rechtsstreit würde ich an deiner Stelle mal den Mietvertrag lesen. Sind die Forderungen nach Renovierung »Flexibel« also formuliert a la »bei bedarf...« »in der Regel alle XX Jahre« usw? oder sind da starre Fristen drin?
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>>>Hm, naja, eben nicht. Das ist alles sehr vage, obwohl er heute am Telefon gemeint hatte, das sei alles genauestens geregelt. Keine Ahnung, was der Typ hat, der besitzt wohl nur dieses eine Haus, wenn auch in Premiumlage (in der 'FAZ' unlängst als Hipsterpartymeile bezeichnet, geht wohl schon in die Richtung) aber eben total abgefuckt – möglicherweise hat der gerade 50 Kredite auf einmal laufen oder so, so eine lächerliche 'Halsabschneiderei' wegen ein paar hundert Euro. Ich war fast geneigt zu sagen 'Freund, nimm es, wenn du es so nötig hast, aber geh mit Gott!'. Andererseits, wenn man so drüber nachdenkt... Fenster abbeizen, der spinnt ja!
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>>>>Nur flexible Termine sind gültig. Sind die fristen starr so kannst DU eine Renovierung von Ihm auf seine Kosten verlangen. Bei der Übergabe NICHTS unterschreiben.
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>>>>Sind die Renovierungsklauseln gültig so kannst du auch selbst renovieren – solange du den Boden und die Lichtschalter nicht mit überstreichst kann er daran nichts aussetzen und du hast trotzdem alle fälligen Arbeiten erledigt und Anspruch auf die volle kaution, Renovierung heisst nicht daß das ein fachbetrieb für teuer Geld machen muß, da kannst du mit der billigsten farbe rumpfuschen.
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>>>>Die kaution kann er leider 3-6 Monate voll einbehalten um »eventuelle« Folgekosten damit zu decken. Klagen kannst du eigentlich erst nach 6 Monaten. Also wenn er mit einem Deal rüberkommt die Kaution direkt auszuzahlen kann man das in betracht ziehen, ist manchmal besser als 6 Monate nix und dann lange klagen....
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>>Wenn du die Formulierungen bezüglich Renovierung/Schönheitsreparaturen hier reinschreibst dann kann ich dir sagen ob die zulässig oder ungültig sind. Wichtig ist auch ob sie handschriftlich oder gedruckt sind.
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>Ah, das habe ich ja ganz übersehen. Folgendes:
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>"Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten durchzuführen. (...). Im Küchen, in Bädern, in Räumen mit Duschanlagen alle drei Jahre. In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in allen anderen Nebenräumen alle sieben Jahre."
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>Hm, naja wie auch immer. Ich habe mittlerweile beschlossen, nicht den Weg des Rechts, sondern den Weg der Gewalt zu gehen. Ich habe eine Heerschar um mich gesammelt, mit der ich das Anwesen dieses Schurken Brandschatzen werde. Brennt Ytong eigentlich? Ich will es stark hoffen! FEUER, FEUER! Ich habe mir den morgigen Sonntag für diese Tat erwählt, da die Feuerwehr am Sonntag in Deutschland, also, da sitzen Deutschlandweit nur zwei oder drei Feuerwehrleute auf der Wache, ja, die haben gar keine Fahrer für den Löschzug, weil die am Sonntag, logo, alle wegfahren. »So, was machste denn am Wochenende, pöh, weiß nicht, komm ja nicht weg hier, bin auf der Wache...« »Haha, dann machst du Wochenenddienst, dann bleibst du auf der Wache, haha!« »Ja, öh, und du?« »ICH kann Autofahren, dass heißt, ich setze mich in mein Auto, und fahre nach Hause, die Frau bumsen!« »Oh.«
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>Ja, und dann ist es natürlich so, diese zwei oder drei Feuerwehrleute, Deutschlandweit, da kommt dann also der Anruf rein, dass der Höflich Brandschatzend mit einer wilden Horde durch Zehlendorf zieht, tja, meinste, da würde dann jemand zum löschen kommen? Nie! Nie! Der, also die beiden einzigen Feuerwehrleute, die Sonntags in Deutschland Dienst tun, die sind dann womöglich gar nicht mal in Berlin, sondern in Rosemheim oder in Aachen, ja? So und dann brennt die Ytongbude von diesem Unhold natürlich lichterloh ab, bis auf die Grundmauern, ja was sag ich, selbst der Keller dieses Hauses wird bis auf die Grundmauern niederbrennen, der Keller! Und ich und meine wilde Horde werden uns vor Glück schreiend die Bäuche halten, so wird es sein!


Die Formulierung ist eindeutig ungültig, da sie keinerlei Flexibilität bietet. Sprich du musst keinen Cent für Renovierung ausgeben. Nein, es muß sogar der Vermieter auf seine Kosten renovieren, wenn du ihn ärgern wolltest könntest du das fordern. Vor gericht würde er mit seinen Renovierungsansprüchen jedenfalls unterliegen.

Das mit dem brandschatzen ist aber auch eine nette Idee – das ist irgendwann nach dem dreißigjährigen Krieg leider aus der Mode gekommen. Im gegensatz zum weitverbreiteten Glauben ist das Brandschatzen an sich gar nicht das legen von Bränden sondern Erpressung mit dem Hinweis den brand zu legen sollten die Forderungen nicht erfüllt werden. Das eigentliche Erpressen und (ggf.) in brand setzen wurde vom Brandmeister und seinen Brandknechten des entsprechenden Heeres durchgeführt. In der Regel hat man sich auch gar nicht auf einzelne Häuser fixiert sondern immer gleich eine ganze Ortschaft erpresst und dann ggf. niedergebrannt.