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Mitteilung von Freno d'Emergenza (13.12.2015 11:45:47):
>Ebay sind GAUNER!

>Ich hatte beim aufraeumen eine alte Uhr gefunden, die ich nie getragen hatte und dann bei ebay reingestellt... Naja die Uhr hatte nur knapp 4000 Euro gebracht, aber egal. Was mich dann wirklich aufgeregt hat waren die Gebuehren, also Verkaufsprovision. 199 Euro. So im Nachhinein denke ich ist das ziemlich happig, da der Aufwand fuer ebay ja der gleiche ist wie bei jemand der ein Comicheft fuer 3 Euro verkauft. IST DAS NOCH GERECHT????

Um die Jahrtausendwende herum gab es den Fall eines Rentners, der aufgrund eines Eingabefehlers einen ESt-Bescheid über 1,5 Milliarden erhalten hatte und sich an einen Anwalt gewandt hatte. Der Anwalt schrieb einen kurzen, zweiseitigen Brief, das Finanzamt entschuldigte sich, zog den Bescheid zurück. Dann schickte der Anwalt seine Rechnung – an das Finanzamt: ich glaube, 12 oder 14 Millionen Euro. So kam die Sache – durch gezielte Indiskretion des Finanzamtes – an die Presse. Ich hab's nicht genau verfolgen können – mein letzter Stand war, daß die Finanzverwaltung bereit war, 5 Millionen zu zahlen, der Anwalt seine Forderung auf 7-8 Mio. reduziert hatte. Irgendwie werden sie sich geeinigt haben. So oder so: für den Anwalt war das der buchstäbliche »6er im Lotto«. Die Anwaltsgebühren sind progressiv – es ist eine Quersubventionierung gewollt: die hohen Gebühren bei hohen Streitwerten sollen die nicht kostendeckenden Gebühren bei niedrigen Streitwerten bei der Masse der Fälle ausgleichen. Nur: die horrenden Gebühren bei hohen Streitwerten sind in der Wirtschaft nicht durchsetzbar – allenfalls gegen den unterlegenen Gegner. Die Folge: die Anwälte arbeiten bei niedrigen Streitwerten immer noch unter der Deckungsgrenze – und infolgedessen fast immer mit einer kaum zu überbietenden Schludrigkeit, während gute Anwälte sich mit niedrigen Streitwerten überhaupt nicht mehr abgeben. So ist das halt.