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Mitteilung von HKL (vor Wonne seufzend) (30.7.2016 18:56:01):
>Hihihi - untauglicher Versuch

>https://de.wikipedia.org/wiki/Untauglicher_Versuch
>
>"Der untaugliche Versuch ist ein Begriff aus dem Allgemeinen Teil des deutschen Strafrechts. Damit wird der Versuch einer Straftat bezeichnet, der von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, weil der Täter sich entweder eines untauglichen Tatmittels (Beispiel: Spielzeugpistole) bedient, sich ein untaugliches Tatobjekt (Beispiel: „Mord an einer Leiche“; „Diebesfalle“) aussucht, oder ein nicht-qualifizierter Täter für die von ihm beabsichtigte Straftat ist (ein Nicht-Amtsträger, der glaubt, Amtsträger zu sein, lässt sich bestechen)."
>
>
>Pffffffffffffff... Höhöhöh!

Oh, -preiset den FURTZ!

Gut Huld!