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Mitteilung von Höflich (30.3.2019 05:51:40):
>>>>>>DER ALMAN IST VERRÜCKT GEWORDEN!!!

>>>>>>Siehe unter anderem – mal wieder – hier:
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>>>>>>https://www.zeit.de/wissen/umwelt/2019-03/wegwerfplastik-plastik-verbot-eu-einwegplastik
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>>>>>>Ein Wahnsinn, ein Wahnsinn. Strohhalme aus Stahl, Ohrenstäbchen aus Holz, keine Verpackung mehr für leicht verderbliche Waren, das Hackfleisch im Supermarkt wird... ach so, stimmt, habe ich ganz vergessen, der Verzehr von tierischem Fleisch wird von der EU ja auch bald verboten (wahrscheinlich wird dagegen ausdrücklich der Verzehr von Menschenfleisch erlaubt werden, das wäre ja auch wieder gut für die Klimabilanz..., höhö. Keine Kinder zu kriegen, die ihren »carbon footprint« auf dem Planeten hinterlassen könnten, wird ja von einigen ja seit neuestem auch zur Heldentat heraufgesungen...), hat sich also erledigt, das Problem. Dann gibt es bald auch Elektronikgeräte nur noch aus nachwachsenden Rohstoffen. Die neue Tastatur z.b. aus Mahagoni, die Verschalung des neune Mobiltelefons aus Elfenbein. Und so weiter. Das wird gut.
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>>>>>>Na, und ich sammele derzeit lustig Schreiben des »Polizeipräsidenten von Berlin«. Nach der »Beleidigung« jetzt eine Anzeige wegen »Sachbeschädigung«. Aber sehet selbst, ihr LIEBEN, hihi:
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>>>>>>https://i59.photobucket.com/albums/g317/Wandsbek/Ermittlung.png
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>>>>>>Ist das zu glauben? Die eröffnen ein Verfahren wegen eines »umgeschubsten« Mietfahrrads! (Naja, war auch etwas blöd, das Rad genau vor der Polizeihauptdirektion Charlottenburg am Kaiserdamm umzuwerfen. Zufälligerweise fuhr gerade ein Streifenwagen vorbei. Sie haben meine Personalien aufgenommen, und danach haben sie wahrscheinlich, als ich längst meiner frustrierten Wege gegangen war, das Rad zu dritt zusammengetreten. Und dann Fotos gemacht...) Ganz ehrlich, diese allgegenwärtigen, ekelhaften Dinger, diese Mietfahrräder sind sowas von robust, wenn man so ein Ding einfach nur »umschubst«, wie es die Frau Oberpolizeikommissarin Schönfeld beschreibt, passiert da gar nichts, kein Schaden keine Kacke, null. Ich will nicht wissen, wie oft mein Fahrrad damals umgefallen ist ohne einen Kratzer davonzutragen.
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>>>>>>Naja, egal. Bei so einem Kack, wie auch wegen 20 im Internet geäußerter Zeichen legen die einen erstaunlichen Eifer an den Tag, und haben sogar die »manpower«, auf eine (allerdings interne, okay...) Anzeige eine Woche später mit einem amtlichen Schriftstück zu antworten. Nicht schlecht! Wenn ich jemanden abgestochen hätte, ich würde vielleicht mal in zwei Jahren oder so eine Vorladung kriegen...
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>>>>>>ES REICHT MIR! ICH WERDE ZUM REICHSBÜRGER! NEIN, VIEL BESSER! ICH WERDE ZUM
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>>>>>>REICHS – N E G E R!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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>>>>>>!!!!!
>>>>>>!!!!
>>>>>>!!!
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>>>>>>REICHSNEGER, OH STEHET AUF!!!!!!!!!! NEGERSTÄMME DEUTSCHLANDS! VERBÜNDET EUCH!!!!!!
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>>>>>Betr: Fahrradvorfall
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>>>>>Erst mal gibt es keine Ecke Kaiserdamm/Wundtstrasse –
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>>>>Tatsächlich... Uuuh. Was für außeroredentlich gute Polizeiarbeit. Hust hust. Ganz ehrlich, wenn die mir für so eine Lapalie wieder einen Strafbefehl aufbrummen – ich gehe zum Anwalt. Das Risiko ist mir dann in dem Fall egal.
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>>>>>gemeint ist hier vielleicht Kaiserdamm/Sophie-Charlotten-Strasse? Da sollte man vielleicht nachhaken ob die Polizisten denn nicht mal den Tatort präzisieren können.
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>>>>>Dann besteht die Reichsnegerschaft darauf daß die Polizei den hier entstandenen Sachschaden beschreiben solle – uns liegen keinerlei Informationen über eine Schadensbeschreibung vor.
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>>>>>Zudem würden wir die Zeugen bitten den Tatvorgang des »Umschubsens« genauer zu präzisieren. Unseren Informationen nach war der Verursacher in einer hilflosen Lage und hat aufgrund eines Schwindelanfalls lediglich versucht sich irgendwo festzuhalten und dabei das betroffene Fahrrad versehentlich umgestossen.
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>>>>>Um den hierdurch entstandenen Sachschaden besser einzuschätzen würden wir die Herren Zeugen auffordern exakte Beschreibungen des entstandenen Schadens und ggf. die Schadenshöhe zu benennen.
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>>>>>Da es sich möglicherweise um einen bauartbedingten Mangel des Fahrrads handelt wodurch der Ständer desselben kaum das eigene Gewicht des Fahrrads tragen kann und durch die resultierende instabile Gesamtkonstruktion die Gefahr birgt Passanten zu verletzen behalten wir uns eine zivilrechtliche Klage vor.
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>>>>>Des weiteren sehen wir durch den Standort des Fahrrads und die damit verbundene Unfallgefahr eine Behinderung und bauartbedingt eine erhebliche Gefährdung von Passanten und somit der öffentlichen ordnung gegeben. Von daher wollen wir auch erfragen was die Polizisten nach dem Vorfall zur Wiederherstellung der öffentlichen ordnung getan haben.
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>>>>>Hochachtungsvoll
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>>>>>Umba Mogweli
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>>>>>Vorsitzender Negerrat
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>>>Interessant ist ja ob wirklich ein Schaden entstanden ist – das Fahrrad also nicht mehr oder nur bedingt nutzbar ist oder ob das Erscheinungsbild des Fahrrades verändert wurde. Ansonsten sehe ich den Tatbestand der Sachbeschädigung nicht gegeben.
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>>>Auch interessant ist ob ein Strafantrag vorliegt – den kann aber nur die Person stellen die durch die Tat verletzt wurde – also wohl die Fa. mobike. Ansonsten könnte nur wegen »besonderem öffentlichem Interesse« die Tat verfolgt werden – was ich hier kaum erkennen kann.
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>>>Je nach Schadenshöhe sehe ich hier eine Einstellung wegen Geringfügigkeit als wahrscheinlich.
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>>Ich hoffe es ja, aber irgendwie glaube ich nicht dran. Naja, ich habe ein einseitiges Entschuldigungsschreiben an die Polizei abgesendet, wahrscheinlich kichern die Beamten heute darüber (Whehehe, der Fahrradumschubser... 'oooh, es tut mir so leid', hihihi!). Ja, und ab Monatg habe ich auch wieder einen Job. Zur Not kann ich dann einen Kredit aufnehmen, pffffffttt. Haha!
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>Wie ist denn der Schaden an dem Rad anzusehen? Sachbeschädigung ist ja wenn es »nicht unwesentlich« in der Funktion oder im Aussehen beeinträchtigt ist. Schönes Beamtendeutsch – aber so lange nur ein winziger Kratzer zu sehen war und noch alles funktioniert sehe ich den Tatbestand der Sachbeschädigung nicht gegeben – hier könnte man allenfalls den »Versuch« hochhalten (Der ja auch strafbar ist). Wenn es aber wirklich nur auf ein paar kleine Kratzer rauskam ist es ja schwer zu beweisen daß die vorher schon dran waren – aber hier sehe ich eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit sehr wahrscheinlich. Auch wichtig ist ob mobike letztlich einen Strafantrag stellt – was die bei einem Kratzer aber wegen des Aufwands vielleicht nicht unbedingt tun werden.

Ich glube nicht, dass es irgendeinen Schaden gab. Es ist umgefllen wie in Zeitlupe, »ka-ching«. Aner anscheinend ist bei diesem §303 auch schon der Vorsatz strafbar... Ironie des Schicksals: am Montag streiken die Berliner Verkehrsbetriebe ganztägig. Also von 3.00 bis 24.00 Uhr keine U-Bahnen Busse, gar nichts. Da ich am Montag aber dringend wohin muss, dachte ich mir: »JETZT HOLST DU DIR DIE MOBIKE APP!« Gesagt, getan. Aber was passiert? Diese Kasper akzeptieren nicht mal Paypal, sondern nur Kreditkartenüberweisung oder dieses dämliche Klarna/Sofortüberweisung. Gewütet habe ich, mir hat es von Sekunde weniger leid getan, dieses Fahrrad auf den harten ASPHALT geschmettert zu haben. Das heißt dann auch, dass ich am Montag mit einem Mietfahrrad von »DEEZER« fahren werde. Und jedes MOBIKE dass ich auf meiner wilden Fahrt sehe, WERDE ICH RAMMEN!