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Mitteilung von Schmidt, Dr (13.6.2019 23:01:24):
Wer ohne Staatsprüfung backt oder kocht begeht eine Ordnungswidrigkeit

die leicht zur Straftat werden kann wenn das Essen Zweiten angeboten wird. Aufwärmen von Fertiggerichten ist noch erlaubt. Ich hoffe ich erlebe die Zeiten nicht mehr das man mir das Suppe kochen verbieten will oder das Gulaschbraten. Der Apotheker kuckt komisch wenn man Naphtalin kaufen möchte weil ihm seine unzureichende chemische Ausbildung Ahnungen reifen lässt es könne für Anschläge oder zur Droge taugen dabei hat man nur eine Motte gesichtet nahe seinem Wollpullover