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Mitteilung von dr.dipl.chem.rer.nat.s.1958 (30.8.2022 14:46:07):
abschrift aus einem Notenheft

Standort D-65396-Marktstraße29a
Fortsetzung der Aufzeichnungen 14:42:xx h

das Ausstiegsgesetz sei rechtmäßig gewesen
dennoch stehe eine Entschädigung zu

im dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
zur Verteilung von Reststrommengen

der gesetzgeber habe einen großen Spielraum
um Situationen neu zu beurteilen

hat man eine echte oder nur die wahl

aus den Reden der Bundeskanzlerin 2016 mit 79.9 bzw. 89.9 Zustimmung der Partei.