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Mitteilung von dr.dipl.chem.rer.nat.s.1958 (30.8.2022 14:46:07):
abschrift aus einem Notenheft
Standort D-65396-Marktstraße29a
Fortsetzung der Aufzeichnungen 14:42:xx h
das Ausstiegsgesetz sei rechtmäßig gewesen
dennoch stehe eine Entschädigung zu
im dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
zur Verteilung von Reststrommengen
der gesetzgeber habe einen großen Spielraum
um Situationen neu zu beurteilen
hat man eine echte oder nur die wahl
aus den Reden der Bundeskanzlerin 2016 mit 79.9 bzw. 89.9 Zustimmung der Partei.
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