Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 11, davon 11 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 7 positiv bewertete (63,64%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 6.7. 2012 um 09:22:22 Uhr schrieb
Die Leiche über Pfandflaschensammler
Der neuste Text am 19.8. 2012 um 13:57:36 Uhr schrieb
beegee566 über Pfandflaschensammler
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 4)

am 6.7. 2012 um 10:33:58 Uhr schrieb
baumhaus über Pfandflaschensammler

am 19.8. 2012 um 13:57:36 Uhr schrieb
beegee566 über Pfandflaschensammler

am 6.7. 2012 um 21:33:12 Uhr schrieb
Die Leiche über Pfandflaschensammler

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Pfandflaschensammler«

Heulpraktiker schrieb am 6.7. 2012 um 17:33:44 Uhr zu

Pfandflaschensammler

Bewertung: 3 Punkt(e)

Sehr geehrter Blaster-Rechtsexperten,

ich bin Filialleiter bei einer großen Supermarktkette in einer Filiale am Hbf einer Großstadt in Bayern. Wir haben täglich Probleme mit Pfandflaschensammlern, die uns verdreckte und verschmutzte Flaschen bringen die sie in Mülleimern verschiedener U-Bahnhöfe oder S-Bahnhöfe gesammelt haben, die z.T. mit Fäkalien beschmutzt, z.T. mit Insekten, Nacktschnecken, Hundekot oder Urin beschmutzt sind, was sich eben so in diesen Mülleimern anhäuft.

MeineFrage:
Ich habe mal gelesen, dass ein Anwalt (für Medienrecht) auf eine Frage einer Fragestellerin zur Rechtmäßigkeit eines erteilten Hausverbots ungefähr wie folgt geantwortet hat:
... es reicht alleine eine fehlende Kaufabsicht der den Laden betretenden Person aus, um ein Hausverbot zu rechtfertigen, bzw. er sagte sogar man müsse sich gar nicht für die Erteilung des Hausverbots rechtfertigen, es dürfe sicherlich nicht willkürlich ausgesprochen werden, aber wie gesagt Gründe wie z.B. fehlende Kaufabsicht oder agressives Verhalten würden ausreichen.
Kann ich oder mein Substitut (Stellvertreter) eine Person des Ladens verweisen, weil er z.B. regelmäßig kommt nur um in Mülleimern gesammelte Pfandflaschen abzugeben oder müssen wir im Verkauf alles über uns ergehen lassen?

Ich spreche nicht von Kunden, die am Wochenende mal eine Party gefeiert haben und deswegen z.B. am Montag mal 50 bis 100 Flaschen oder Dosen bringen, ich meine diejenigen, die einfach offensichtlich ihren Lebensunterhalt damit bestreiten, Pfand zu ergattern und von HartzIV zu leben...
Gestern war z.B. eine Frau am Abend da, zu der ich freundlich sagte als ich bemerkte dass sie eine Riesen-Tüte mit schmutzigen Pfandflaschen dabei hatte: „es tut mir leid, wir können solch verdreckte Flaschen nicht annehmen, das ist keine Haushaltsübliche Menge, sie kommen nur um Flaschen abzugeben und nicht um einzukaufen!“

Sie erwiederte lautstark (brüllend): „Hier werden Behinderte diskriminiert, ich gehe zum Oberbürgermeister und zur Zeitung, warten Sie es ab, sie werden von mir in der Zeitung lesen! Wissen Sie eigentlich wie das ist wenn man den ganzen Tag Flaschen für ein paar Cent sammeln muss um etwas Geld zu haben?“
Ich ging nicht weiter darauf ein und ging ihr aus dem Weg.
Wir haben täglich Problemfälle, „normale“ zahlende Kunden haben mich auch schon angesprochen und gefragt, ob wir nicht etwas gegen diese Leute unternehmen könnten, sie kämen in ihrer Mittagspause gar nicht mehr dazu ihre 2 Flaschen abzugeben weil jedes mal irgend ein Bedürftiger Pfandflaschensammler vor dem Leergutautomat steht und ihn minutenlang blockiert.

Kann ich diesen Leuten Hausverbot erteilen oder nicht?
Sind die im Recht? Müssen wir verdreckte Flaschen oder Dosen zurücknehmen, oftmals mit Restflüssigkeit darin, diese beschädigen dann unseren Leergutautomaten, die letzte Reperatur kostete 1000 Euro weil er verrostet war.
Ich habe prinzipiell die Rückendeckung der Geschäftsleitung aber wenn es hart auf hart kommt und jemand sich offiziell beschwert dann sind wir im Verkauf die, die es abbekommen.
Ich weiß, dass wir laut Verpackkungsverordnung verpflichtet sind, alle Einwegpfandgebinde zurückzunehmen und den Pfandbetrag von 0,25 Cent zu erstatten, aber gilt das auch für verdreckte Flaschen und absolut haushaltsunübliche Mengen und für Leute die jeden Tag z.B. mehr als 10 Flaschen bringen?
Wie ist das haben wir eigentlich sowas wie ein Hausrecht das wir im Namen unserer Firma in solchen Fällen anwenden können und solche Leute unseres Ladens verweisen können?
Wir sind ein Regiemarkt und nicht selbständig sondern im Verbund d.h. ich handle im Namen der Firma und nicht als Eigentümer, deswegen kann ich bei falschem Handeln richtig Ärger bekommen mit Bezirks- oder Geschäftsleitern.

Unser Laden wird oft von Flaschensammlern beschmutzt, sie geben die z.T. noch mit Flüssigkeiten aus Mülltonnen gesammelten Pfandflaschen in den Automaten ab, schmeissen anschliessend ihre leeren Tüten und Abfälle ins Regal und gehen zur Kasse nur um sich Pfand auszahlen zu lassen.
Anschliessend läuft oft eine Brühe aus dem Automaten, andere Kunden laufen drüber und verteilen es und es sieht aus wie... naja.
Wie gesagt, bei anderen Kunden mit sauberen Flaschen haben wir eigentlich auch bei grösseren Mengen nie Probleme.


Vielen Dank für Ihre Bemühungen


mfG

Schmidt schrieb am 6.7. 2012 um 11:12:35 Uhr zu

Pfandflaschensammler

Bewertung: 1 Punkt(e)

der pfandflaschensammler durchläuft so etwas wie ein gestaffeltes outing. während er zu beginn seiner karriere höchstens einmal bei ganz normalen spaziergängen eine saubere pfanddose vom fahrradweg wegfischt (das könnte ungeübte radler irritieren) steigert er seine leistung soweit das er am ende sogar in kleinststädten wo er durch vielfältige blicke von bekannten erkannt wird die ihn einst auch für etwas besseres hielten wie er selbst sich selbst, tief in abfallkörbe greift ungeachtet eventueller anhaftender sauereien. dafür hat er immer zehn stück klopapier in der hinterhosentasche.
der kippensammler tarnt sich gerne als pfandflaschensammler.

Der Pfandflaschensammler flüstert beständig Zahlen vor sich hin,
8,16,31,56,64,79,129,
All diese Zahlen besitzen Differenzen die die Teiler 8, 15 oder 25 besitzen.




Die Leiche schrieb am 6.7. 2012 um 16:26:59 Uhr zu

Pfandflaschensammler

Bewertung: 1 Punkt(e)

Der Pfandflaschensammler übt als solcher ein erlaubnispflichtiges Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung aus - die entsprechende Gewerbeerlaubnis wird indessen bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen problemlos erteilt. Pfandflaschensammler benötigen neben einem polizeilichen Führungszeugnis einen Befähigungsnachweis, der beispielsweise durch die örtlichen Industrie- und Handelskammern nach einem meist 3-monatigen Lehrgang zum »geprüften Pfandflaschensammler (IHK)« erteilt wird. Neben den Grundkenntnissen über Pfandflaschen (und sonstige pfandpflichtige Behälter) vor allem zur Verhütung von Verletzungen und sonstigen Gesundheitsgefahren steht das Recht des gesetzlichen Pflichtpfandes im Vordergrund der Ausbildung. In der Praxis hat sich daher auch gezeigt, daß Annahmestellen bei Vorlage des amtlichen Pfandflaschensammler-Ausweises kaum noch Schwierigkeiten bei der Annahme von Pfandflaschen machen auch dann, wenn diese nicht dem Sortiment der jeweiligen Annahmestelle entsprechen. Die Regulierung des Pfandflaschensammlungswesens ist daher auch für den Pfandflaschensammler durchaus von Vorteil. Insbesondere in Ballungsgebieten machen die Gewerbebehörden auch immer häufiger davon Gebrauch, die Sammelerlaubnis örtlich und zeitlich zu begrenzen, um Konkurrenzkämpfe unter den Pfandflaschensammlern erst garnicht aufkommen zu lassen. In Großstädten wie München, Stuttgart oder Hamburg ist man sogar dazu übergegangen, die Pflandflaschensammellizenzen für die Begehrten Gebiete um Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Einkaufszentren und Schulen herum öffentlich zu versteigern.

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