Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 368, davon 169 (45,92%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 69 positiv bewertete (18,75%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 14.10. 2001 um 10:59:09 Uhr schrieb
pikeur über Prügelstrafe
Der neuste Text am 16.1. 2012 um 19:40:44 Uhr schrieb
Funky Spanky über Prügelstrafe
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 24)

am 18.6. 2011 um 01:01:44 Uhr schrieb
Harter Rocker über Prügelstrafe

am 18.6. 2011 um 01:10:21 Uhr schrieb
Prügelstrafen-Zähler über Prügelstrafe

am 18.6. 2011 um 01:10:58 Uhr schrieb
Prügelstrafen-Zähler über Prügelstrafe

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Prügelstrafe«

Bettina Beispiel schrieb am 28.1. 2008 um 14:57:17 Uhr zu

Prügelstrafe

Bewertung: 13 Punkt(e)

Mein Vater wurde genau 1,0 Mal in der Schule geschlagen. An jenem Tag kam mein Vater weinend nach Hause zu meinem Großvater, eigentlich ein ruhiger, nachdenklicher Mann, der während der Nazi-Zeit für seine Aktivitäten in der Sozialdemokratie interniert gewesen war.
Mein Großvater ging zur Schule, nahm sich den Lehrer zur Brust und später wurde herumerzählt, dem Lehrer habe nach dem Gespräch der Schweiss auf der Stirn gestanden. Danach wurden mein Vater und seine Schwestern in der Volksschule nie wieder bestraft, jedoch beneidet von den anderen Opfern willkürlicher Gewalt.

Selbstverständlich hat mein Vater auch mich nie geschlagen, wäre es je passiert hätte sich die Geschichte sicherlich wiederholt.

Meine Familie war bis zu meiner (ich bin Mediziner) Generation eine Arbeiterfamilie. Es gab sie also auch schon früher, die Arbeiterfamilien, in denen NICHT geschlagen und mißhandelt wurde.

Marko

Der Gesetzgeber schrieb am 13.1. 2005 um 00:31:37 Uhr zu

Prügelstrafe

Bewertung: 10 Punkt(e)

Strafgesetzbuch

Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 233)

§ 223
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


§ 225
Mißhandlung von Schutzbefohlenen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,

quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung

bringt.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.



Bürgerliches Gesetzbuch

Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)

Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772)

Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b)


§ 1631
Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.


Tom schrieb am 1.10. 2010 um 22:47:40 Uhr zu

Prügelstrafe

Bewertung: 12 Punkt(e)

In Singapur und Malaysia-immerhin beides relativ moderne Staaten-gehört die Prügelstrafe ganz selbstverständlich in den Strafkatalog.
Ein Sprayer oder Randalierer wird sich von 10-20 Schlägen mit dem Rattanstock,die ihm durchaus den Arsch aufplatzen lassen und einige Zeit Sitzbeschwerden bereiten,mehr beeindrucken lassen,als von Sozialstunden oder ein paar Tagen im Knast.

Timmy schrieb am 2.10. 2010 um 19:37:48 Uhr zu

Prügelstrafe

Bewertung: 78 Punkt(e)

In Deutschland ist es verboten, Kinder und Jugendliche zu schlagen. Das scheint sich bei manchen leuten aber noch nicht herumgesprochen zu haben. Etwa bei Stefan Prügel-Mappus und seinem Innenminister.
Bleibt nur zu hoffen, daß Mappus und Co. demnächst per Wahlzettel aus ihren Ämtern geprügelt werden.

Hackepeter schrieb am 15.9. 2010 um 22:58:48 Uhr zu

Prügelstrafe

Bewertung: 10 Punkt(e)

Die ideale Prügelstrafe für Spankingdeppen im Atomzeitalter ist die Minuspunkteatombombe als unmittelbare Weiterentwicklung des Rohrstocks. Liebe Freunde der gepflegten Kindesmisshandlung: Strafe muss sein! Also wieviel Minuspunkte wollt ihr? Bin zu allem bereit! Bitte äußert Wünsche!

P.S. Solltet ihr danach vom Hochhaus springen oder euch vor einen Zug werfen, spendiere ich euch gerne einen Kranz, auf dem steht: »Prügel haben noch niemandem geschadet«. Zum krönenden Abschluss pinkle ich auf euer Grab.

Voyager schrieb am 27.10. 2004 um 11:47:28 Uhr zu

Prügelstrafe

Bewertung: 14 Punkt(e)

Dieser Spanking-Knalli scheint eine Erektion mit einer Einverständniserklärung gleichzusetzen. Dieses verdrehte Motiv findet sich auch oft bei Pädophilen.

Armer Poet schrieb am 4.3. 2010 um 21:47:17 Uhr zu

Prügelstrafe

Bewertung: 11 Punkt(e)

Bevor ich gleich schlafe
Zähl' ich keine Schafe,
Sondern olle Bernhard erzählt
Geschichten über Prügelstrafe.
Die schläfern alle ein.
Au fein.

Kaputtnik schrieb am 15.9. 2010 um 23:26:29 Uhr zu

Prügelstrafe

Bewertung: 11 Punkt(e)

Prügelstrafe ist eie Form der Kindesmisshandlung, und ich erlaube mir, die Leute, die so etwas hier propagieren oder hier notgeil herumspinnen, als Kinderschänder zu bezeichnen. Denn es ist eine Schande, dass so etwas noch existiert. Dennoch bin ich ausnahmsweise für Prügelstrafe bei solchen Leuten, aber nicht mit einem Rohrstock, sondern mit einem Baseballschläger, einem Stahlrohr oder einer Dachlatte. Denn schließlich gilt: Prügel haben noch nie jemandem geschadet, hahaha!

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