>Info zum Stichwort Mietnomade | >diskutieren | >Permalink |
mcnep schrieb am 7.12. 2005 um 19:48:14 Uhr überMietnomade |
Der Vermieter ist berechtigt, ein halbes Jahr nach Einstellung der Mietzahlungen die Inkrafttretung der Bambergischen peinlichen Halsgerichtsordnung einzufordern. Eine eigenmächtige Aufrollung-der-Fingernägel-über-die-Handfläche ist nur in besonders verschärften Fällen statthaft, bei denen aufgrund starker Vermüllung, dem sogenannten Schließkothen, Gefahr im Verzug ist. |
User-Bewertung: / |
Was interessiert Dich an »Mietnomade«? Erzähle es uns doch und versuche es so interessant wie möglich zu beschreiben. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Mietnomade« | Hilfe | Startseite | ![]() |
0.0326 (0.0304, 0.0006) sek. 891220239 |