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Der Besserwisser schrieb am 25.8. 2005 um 13:46:53 Uhr über

Tatbestand

Unter Tatbestand (Fakt) versteht man in der Rechtswissenschaft einen abstrakten oder konkreten Lebenssachverhalt. Der Begriff erklärt sich selbst als »Bestandsaufnahme« einer Tat im weitesten Sinne, also aller Umstände menschlichen Tuns.

In der Rechtstheorie ist der Tatbestand Bestandteil einer Norm.

Im Verfahrensrecht bezeichnet man damit hingegen einen Bestandteil des Urteils.


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